Kreis Viersen Geflügelpest: Veterinäramt warnt vor Ansteckungsgefahr
Kreis Viersen · Durch den Vogelzug kann der Erreger vor allem auf ungeschützte Freiland-Tiere übertragen werden.

Die schlimmsten Lebensmittelskandale
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern richtet das Veterinäramt des Kreises Viersen eine Warnung an hiesige Geflügelhalter. "Zurzeit findet der Herbstvogelzug statt, da ist die Gefahr der Ansteckung durch Wildvögel höher", erklärt Amtsleiter Dr. Helmut Theißen. Bisher sind im Kreisgebiet noch keine Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Dabei soll es möglichst bleiben - wenn Halter einige Vorschriften und Hinweise strikt beachten.

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Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, dürfen die Tierhalter nur an solchen Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel damit nicht in Berührung kommen können.

Bio-Skandale und ihre Risiken
Sollten Geflügelhalter vermehrte Todesfällen oder Leistungseinbrüche der Tiere feststellen, müssen sie eine sogenannte Abklärungsuntersuchung auf den Erreger Aviäres Influenzavirus veranlassen. Dies gilt besonders dann, wenn in einem Geflügelbestand mit bis zu Hundert Tieren mindestens drei Tiere und bei größeren Beständen mehr als zwei Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden verenden.

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"Wer ausschließlich Enten und Gänse hält, muss seine Tiere genau beobachten", sagt Dr. Theißen. Treten über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen mehr als das Dreifache der üblichen Todesfälle auf, oder werden Leistungseinbrüche festgestellt, ist ebenfalls eine Abklärungsuntersuchung auf Geflügelpest zu veranlassen.
Die Kreisverwaltung Viersen bietet Geflügelhaltern Informationen an, die unter Telefon 02162 391309 oder im Internet unter www.kreis-viersen.de/veterinaeramt eingeholt werden können.