Solingen Stadt springt bei Begräbnissen immer öfter ein

Solingen · Stirbt ein Familienmitglied, kann dies die Angehörigen nicht nur in seelische Not, sondern auch finanzielle Bedrängnis bringen. Denn ein Begräbnis kostet schnell ein paar 1000 Euro. Und die meisten wollen einen geliebten Menschen nicht irgendwie, sondern würdevoll bestatten lassen.

Damit sich Angehörige, die nur wenig Geld haben, deshalb nicht verschulden müssen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, in solchen Fällen ein pietätvolles Begräbnis, eine so genannte Sozialbestattung, zu finanzieren, erklärt Jürgen Albermann, Leiter des Stadtdienstes Soziales.

Wie viele Sozialbegräbnisse gab es im vergangenen Jahr in Solingen?

Albermann: Im Jahr 2007 hatten wir 161 Sozialbestattungen. Im Jahr davor waren es noch 99. Die Zahl hat also deutlich zugenommen.

Was ist von dieser Entwicklung zu halten?

Albermann: Es ist gut, dass die Menschen in solchen Fällen Hilfe bekommen. Es ist aber schlecht, dass offensichtlich so viele Menschen in finanziell schlechten Verhältnissen leben.

Wer hat ein Anrecht darauf, ein Sozialbegräbnis finanziert zu bekommen?

Albermann: Ein Anrecht darauf haben der Ehepartner, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern und die volljährigen Geschwister des Verstorbenen, wenn sie sich kein würdevolles Begräbnis leisten können. Sozialhilfe muss man dafür nicht beziehen. Es kommt allein darauf an, wie viel Geld dem Angehörigen unterm Strich zur Verfügung steht. Bleiben nach Abzug aller Belastungen wie Versicherungen und Kreditverpflichtungen weniger als 694 Euro plus Kaltmiete plus 243 Euro für jedes Familienmitglied, das vom Antragsteller Unterhaltszahlungen bezieht, übrig, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ein Sozialbegräbnis.

Bezahlt die Stadt eine ganz normale Beerdigung?

Albermann: Jein. Es wird die jeweils schlichteste, aber noch würdevolle Form eines Begräbnisses bezahlt, das vom jeweiligen Friedhof vorgeschrieben ist. Den Friedhof kann der Angehörige selbst wählen. Es werden aber kein Grabstein, Blumen, eine Todesanzeige und Grabpflegekosten bezahlt, auch nicht die Bewirtung der Gäste.

An wen muss man sich wenden, wenn man glaubt, das Begräbnis eines Angehörigen nicht zahlen zu können?

Albermann Am besten gleich an den Stadtdienst Soziales, weil er schon Sonderkonditionen mit den Solinger Bestattern ausgehandelt hat. Ansprechpartnerin ist Daniela Partenheimer. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 290-5343 zu erreichen.

Susanne Genath führte das Gespräch.

(RP)
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