Solingen Elf Jahre Haft für Sex-Täter

Solingen · Der 50-jährige Radevormwalder wurde vom Landgericht gestern wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs an Jungen, darunter auch zwei Solingern, zu einer langen Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilt.

„Einer der schlimmsten Sexualverbrecher, den diese Kammer in den letzten Jahren gesehen hat.“ Das sagte Wolfgang Hansel, der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Köln, gestern bei der Urteilsverkündung über den 50-Jährigen aus Radevormwald, der dort wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs an Jungen, darunter auch zwei Solingern, angeklagt worden war. Das Urteil fiel höher aus, als die Staatsanwältin zuvor gefordert hatte. Während sie neun Jahre und neun Monate sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung als angemessen ansah, verhängte das Gericht eine Haftstrafe von elf Jahren mit folgender Sicherungsverwahrung.

Mehr als 1200 Fälle angeklagt

Mehr als 1200 Fälle von teilweise schwerem sexuellem Missbrauch an sechs Jungen, die zur Tatzeit neun bis 15 Jahre alt waren, hatte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt angeklagt. Nachdem alle Opfer ausgesagt hatten, verblieben 531 Fälle, über die gestern geurteilt wurde; in 26 Fällen handelte es sich dabei um schweren sexuellen Missbrauch. Von einer „Serie von sexuellen Übergriffen“ sprach der Vorsitzende Richter, dem die Staatsanwältin dargelegt hatte, dass der 50-Jährige seine Opfer teilweise über andere Opfer kennen gelernt hatte. „Diese Spirale wäre weitergegangen“, vermutete eine Opferanwältin, hätte sich im September 2007 nicht ein junger Erwachsener aus Wermelskirchen an die Polizei gewendet.

Ein ewig gleiches Muster

Das „ewig gleiche Muster“ hatte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer hervorgehoben – dazu habe vor allem die Form gehört, wie der gebürtige Remscheider die Jungen an sich band und welche Kinder er sich suchte. Verschiedene Opfer hatten berichtet, Geld sowohl für sexuelle Handlungen als auch für ihre Hilfe bei Gartenarbeiten erhalten zu haben. Nicht immer habe es Bargeld gegeben, fasste die Staatsanwältin aus den nichtöffentlichen Vernehmungen der Jugendlichen zusammen: „Der Angeklagte hat auf seinem Computer eine genaueste Buchführung über Gutschriften angelegt, die mit Urlaubsfahrten, einem Besuch im Schwimmbad oder mal mit einem Essen verrechnet wurden.“ Das habe zur Abhängigkeit geführt, das sei „psychische Gewalt“. Kinder dieses Alters seien beeinflussbar: „Sie haben ihnen etwas geboten, was deren Eltern teilweise nicht konnten.“ Zwar habe der 50-Jährige gestanden, doch wiege die Anzahl der Taten, die angewendeten Praktiken und die nicht absehbaren Folgen für die Opfer schwer.

Mit in die Verantwortung nahm die Verteidigerin des Angeklagten die Eltern der Opfer. „Wir haben hier Familien gesehen, in denen nicht alles in Ordnung war“, sagte sie und fragte, warum Eltern gedankenlos ihre Kinder zu einem Mann gehen ließen, der selbst keine Kinder habe; warum es Eltern gebe, die nicht wüssten, wo der Sohn seine Nachmittage verbringe.

Als mildernd bat sie das Gericht zu beachten, dass ihr Mandant bei der Aufklärung half: „Ohne Beweislast hat er vor der Polizei weitere Opfer benannt.“ Mit dieser aktiven Mitarbeit habe er versucht, den Jugendlichen eine Aussage vor Gericht zu ersparen.

(RP)
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