Fund im Solinger Müllheizkraftwerk Radioaktives Paket soll mindestens 30 Jahre alt sein

Solingen · Die Herkunft des radioaktiven Paktes, das vor zwei Wochen im Müllheizkraftwerk entdeckt worden war, steht offensichtlich kurz vor der Aufklärung.

Die Ermittler haben zwischenzeitlich herausgefunden, dass das Paket mindestens 30 Jahre alt ist und einen „didaktischen Ursprung“ hat. Die Kennzeichnung lasse diesen Schluss zu, sagt eine Polizeisprecherin auf Nachfrage. Das heißt: Es soll aus einer Schule stammen – wahrscheinlich aus Solingen.

Die Polizei geht aber zwischenzeitlich nicht mehr davon aus, dass das Paket mit „böser Absicht“ auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes abgestellt wurde. Es stamme vermutlich aus einer Entrümpelungsaktion und sei auf dem Gelände mit anderen Gegenständen abgestellt werden. Nichtsdestotrotz gehen die Ermittlungen der Polizei weiter, heißt es aus dem zuständigen Polizeipräsidium in Wuppertal.

Die Polizei hatte von Anfang an den Verdacht, dass das radioaktive Material aus den Laborproben einer Solinger Schule stammt. Dies hatte unmittelbar nach dem Fund vor zwei Wochen eine Polizeisprecherin auf Nachfrage. Die Polizei hatte deshalb Kontakt zu mehreren Schulen aufgenommen, um die Herkunft des Pakets zu klären. Eine Gefahr für Menschen habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. „Das Material war gut verpackt. Deshalb entstand keine Gefährdung“, heißt es aus Polizeikreisen.

Die radioaktive Strahlung, die von dem gefundenen Material ausging, sei vergleichsweise gering gewesen, erklärte Solingens Feuerwehr-Chef Ottmar Müller: „Die höchste gemessene Dosisleistung betrug 1,5 Mikrosievert pro Stunde.“ Die natürliche Strahlenbelastung, der jeder Mensch ausgesetzt ist, beträgt durchschnittlich 2400 Mikrosievert pro Jahr.

Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich bei dem illegal abgestellten Behälter um eine Straftat nach dem Paragrafen 326 des Strafgesetzbuches handelt. Dort heißt es schließlich: Wer unbefugt Abfälle, die nicht nur geringfügig radioaktiv sind, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage beseitigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren beziehungsweise mit einer Geldstrafe bedacht.

(Boll)
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