Rat ändert Vergaberichtlinien Gemeinde verschärft Kriterien für Grundstückskauf

Rommerskirchen · Wer beim Erwerb von Bauland begünstigt werden will, muss künftig tatsächlich zwei Jahre in der Gemeinde gemeldet sein.

Ende Oktober und Anfang November steht der Verkauf der Grundstücke für das neue Baugebiet Gillbachstraße II ins Haus. Dann steht dem Rathaus wieder ein bemerkenswertes Spektakel bevor: Seit mehr als einem Jahrzehnt nämlich finden sich potenzielle Kaufinteressenten schon am Vorabend - gelegentlich sogar noch einen Tag früher - im Rathaus ein, denn bei der Vergabe geht es nach dem Prinzip, dass zuerst mahlt, wer zuerst kommt. Auf die „Rathaus-Camper“ ist die Gemeinde auch diesmal wieder bestens vorbereitet. „Wir lassen niemanden im Regen stehen“, lautet die schon vor Jahren ausgegebene Devise von Rathaussprecher Elmar Gasten.

Rechtzeitig vor dem anstehenden Verkauf von zehn Grundstücken für Einfamilienhäuser hat der Rat jetzt die Vergaberichtlinien geändert, die erst 2016 neu gefasst worden waren. „Es geht im Grunde nur um Kleinigkeiten“, sagt Maria Klasen vom Planungsamt der Gemeinde. Im Zusammenhang mit den Grundstücksverkäufen für das Baugebiet Steinbrink sind bei der Gemeinde nämlich einige Tricksereien aufgefallen, die mit der Neuregelung ausgeschlossen werden sollen.

Die Grundstücksvergabe erfolgt so, dass in der ersten Runde ausschließlich in der Gemeinde lebende Interessenten oder aber frühere Rommerskirchener zum Zuge kommen und sich ein Grundstück reservieren lassen können. Angesichts der enormen Nachfrage nach Grundstücken ist dieser erste Verkaufstermin für viele potenzielle Bauherrn besonders attraktiv. Beim Verkauf der Steinbrink-Grundstücke hat es wiederholt den Fall gegeben, dass „Auswärtige“ kurzfristig ihren Wohnsitz nach Rommerskirchen verlegt haben, nur um den ersten Verkaufstermin wahrnehmen zu können. Dabei haben sie sich zumeist bei Bekannten angemeldet. Damit nicht genug: „Auch in Gesprächen mit aktuellen Grundstücksinteressenten wurde gegenüber der Verwaltung mehrmals die Überlegung geäußert, allein für den Vergabetermin den Erstwohnsitz kurzfristig nach Rommerskirchen zu verlegen“, erzählt Maria Klasen.

Diese Möglichkeit besteht für das  Neubaugebiet Gillbachstraße II nicht mehr: Gemäß der Neuregelung der Richtlinien ist eine Reservierung für den ersten Verkaufstermin nur dann möglich, wenn der Erstwohnsitz sich seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde befindet. Dieselbe Regelung galt schon bisher für den Zweitwohnsitz.

Gleichfalls geändert wurde eine Bewerber mit Kindern begünstigende Regel. Im Haushalt lebender Nachwuchs bekommt erst dann einen Kinderrabatt, wenn die Kinder ihren Hauptwohnsitz im derzeitigen und künftigen Haushalt des Grundstückskäufers haben. Nur die Steuerkarte vorzulegen, genügt nicht mehr.

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