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Kontrolle findet einmal pro Jahr statt Standsicherheit von Grabmalen wird überprüft

Das städtische Friedhofsamt weist darauf hin, dass in der Woche vom 9. bis 13. Juli die Grabmale auf städtischen Friedhöfen auf ihre Standsicherheit überprüft werden. "Die Stadt als Eigentümerin der Friedhöfe ist zu dieser Überprüfung gesetzlich verpflichtet.

Ein Mal pro Jahr werden die Grabsteine kontrolliert", erläutert der Leiter des Amtes für Tiefbau, Grünflächen und Friedhöfe, Christoph Herchner. "Diese Maßnahme dient der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers gegenüber den Nutzern."

Verankert ist diese Verkehrssicherungspflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 836, 823) und in der Friedhofssatzung der Stadt Korschenbroich (§ 28). Herchner weist zudem darauf hin, dass auch der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte verpflichtet ist, die Standsicherheit des Grabmals zu überprüfen. Wie diese Überprüfung durch städtische Mitarbeiter zu erfolgen hat, schreibt die Berufsgenossenschaft vor. "Die Kollegen müssen ein Mal an der höchsten Stelle des Grabsteins oder -kreuzes mit 50 Kilogramm Druck ausüben", so Christoph Herchner weiter.

Im Vorjahr hielten übrigens rund 150 Grabmale - vorwiegend aus Holz - der so genannten "Druckprobe" nicht stand. Grabmale, deren Standsicherheit als gefährdet gilt, werden mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Werden die Nutzungsberechtigten der Grabstelle nicht innerhalb von vier Wochen aktiv und beheben die Gefährdung, werden sie angeschrieben oder öffentlich aufgerufen, sich zu melden. Sollten sie der Aufforderung innerhalb von drei Monaten nicht nachkommen, wird das Grab automatisch eingeebnet und damit auch das Grabmal entfernt. In diesem Zuge wird meist auch die Bepflanzung der Grabstelle durch eine pflegeleichtere Grasdecke ersetzt.

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