Heiligenhaus Ehemaliger Anwalt glaubt an Verschwörung

Heiligenhaus · Der Heiligenhauser erklärte bei der Berufungsverhandlung, alle Vorwürfe gegen ihn seien erfunden.

Ein unvorsichtiges Wort, und man landet vor dem Richter. Aber das hier war schon etwas mehr, weswegen der ehemalige Rechtsanwalt aus Heiligenhaus verurteilt worden war. Zuvor hatte ihm die Kammer die Zulassung entzogen. In der Berufung vor dem Landgericht spielte er nun die verfolgte Unschuld. Die Vorwürfe von Nötigung, Hausfriedensbruch und Verleumdung wies er lautstark als Erfindungen zurück. Wären diffuse Beschuldigungen, grobe Unhöflichkeit und die Erschaffung von Verschwörungstheorien strafbar, so würde das Strafmaß sicher noch höher ausfallen.

Bereits beim Verlesen seiner Vorverurteilungen reagierte der Beschuldigte gereizt: "Alles Lügen" war noch das Harmloseste, was man von ihm dazu zu hören bekam. Dass man bei den Gerichten nur Lügner und Betrüger finde, Rechtsanwälte protegiert und Schriftsätze gefälscht würden - das war hingegen schon starker Tobak.

Im Fall selber ging es einerseits um die Verleumdung einer Anwältin, die von einem seiner Mandanten aus einem Mahnbescheid heraus Mieteinnahmen gepfändet hatte. Aus Sicht des Angeklagten habe sie das Geld geklaut. Dazu sei ein Verwandter der windigen Anwältin angeblich Staatsanwalt in Wuppertal, weswegen alle seine Strafanzeigen wegen Diebstahls gegen sie abgeschmettert worden seien. Grund genug für den Angeklagten, nun gleich mit dem Europäischen Gerichtshof zu drohen.

An den ihm vorgeworfenen Hausfriedensbruch hatte er hingegen blütenweiße Erinnerungen. Er sei in das offene Grundstück gelaufen, um dort einen Brief einzuwerfen. Die Mieter seien Mietnomaden und Messis gewesen. Daran, die Kette am Eingangstor mehrfach geknackt zu haben, konnte er sich nicht erinnern. Dass er das Fahrzeug der Mieter zusammen mit dem Vermieter erst mit Erdhaufen, dann mit Steinen und ebenso die rückwärtige Veranda mit Paletten blockiert hätte, hielt er für unbedeutend. Die Briefbögen, die er für seinen Schriftverkehr benutzte, wiesen ihn dazu offiziell als Anwalt aus. Das allerdings war er da schon längst nicht mehr.

Der Beschuldigte, jetzt bei seiner Mutter lebend und von ihr versorgt, war schon zwischen 2013 und 2015 in einer Betreuungsmaßnahme, was er aber vehement abstritt. Da er sich selbst verteidigte, beantragte er nun die Aufhebung des Urteils.

(magu)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort