Kreis Mettmann Bis 4. Oktober für Polizeiberuf bewerben

Kreis Mettmann · Kreispolizeibehörde in Mettmann macht auf das Fristende aufmerksam.

Am 1. Juni 2017 ist das offizielle Bewerbungsverfahren für all die jungen Frauen und Männer gestartet, die sich für den Polizeiberuf in NRW interessieren und dabei ihren Berufs- und Studienbeginn zum 1. September 2018 planen. Am 4. Oktober 2017, um genau 23.45 Uhr, ist Bewerbungsschluss im aktuell laufenden Bewerbungsverfahren.

Besonders interessant kann für einige Bewerberinnen und Bewerber die Tatsache sein, dass nach der aktuellen Berufsbildungs-Hochschulzugangsverordnung (BBiHZV) auch ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW nicht mehr zwingend an das Abitur oder die volle Fachhochschulreife gebunden ist. So besteht die Möglichkeit, nicht nur mit einem Meisterbrief oder einer vergleichbaren Qualifikation, sondern auch schon nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer danach mindestens dreijährigen Tätigkeit im gelernten Beruf, ein Studium bei der Polizei aufzunehmen. Wichtige Einstellungsvoraussetzung, um in die engere Auswahl für einen Ausbildungsplatz bei der Polizei im Lande NRW zu kommen, bleibt aber neben der aktuell veränderten Studierfähigkeit, dass Bewerber aus ärztlicher Sicht absolut polizeidiensttauglich und zudem sportlich fit sind. Weitere Auskünfte erteilt auf Anfrage Polizeihauptkommissar Marten Harms, Telefon 02104 982-2222.

(RP)
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