Forderung der Volkshochschule Neuss Verwirrung um Führungszeugnis

Neuss · Der Leiter des Seniorensingkreises soll ein polizeiliches Dokument vorlegen.

 Kursleiter Georg Kaster nimmt die Kosten für die Erstellung des Dokumentes nur zähneknirschend hin.

Kursleiter Georg Kaster nimmt die Kosten für die Erstellung des Dokumentes nur zähneknirschend hin.

Foto: Woitschuetzke,Andreas (woi)

Georg Kasters Gefühlslage war irgendwo zwischen verwirrt und belustigt, als er jetzt eine E-Mail von der Volkshochschule erhielt. In dem Schreiben vom 19. Dezember wird der 49-Jährige darüber informiert, dass er als derzeitiger Leiter des „Seniorensingkreises“ der VHS Neuss zum Abschluss des neuen Vertrags für das kommende Frühjahr- beziehungsweise Sommersemester ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss.

Kaster zeigt sich verwundert. „Als Seniorensingkreis-Leiter?“, fragt er ungläubig und führt aus: „Bisher musste ich erweiterte Führungszeugnisse nur als Grundschulvertretungslehrer oder OGS-Mitarbeiter regelmäßig vorlegen.“

Die VHS habe ihre Forderung unter anderem damit begründet, dass der Gesetzgeber im Jahr 2010 ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt habe, das über Personen erteilt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Aber arbeitet ein Seniorensingkreis-Leiter wirklich kinder- und jugendnah? Handelt es sich bei der VHS-Forderung womöglich um ein Missverständnis? Wie die stellvertretende Leiterin des städtischen Presseamtes, Nicole Bungert, auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, müssen Dozenten, die mit Minderjährigen arbeiten, grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Alle weiteren Kräfte – wie in der Seniorenbetreuung – seien ebenfalls dazu angehalten eines vorzulegen - „als ein besonderes Qualitätsmerkmal der Stadt Neuss“, sagt Nicole Bungert. Das solle den Bürgern in dieser Form besondere Sicherheit und Zuverlässigkeit garantieren. „Prinzipiell ist die VHS ja eine Einrichtung, die den kinder- und jugendnahen Bereich nicht räumlich trennt“, begründet Nicole Bungert.

Den 49-jährigen Neusser wird die neue Regelung zwar nicht davon abhalten, auch in Zukunft den Seniorensingkreis der Volkshochschule zu leiten, doch die entstehenden Kosten von knapp 30 Euro für das Erstellen des polizeilichen Dokumentes nimmt er nur zähneknirschend hin.

„Die Kursvergütungen sind eh nicht die üppigsten. Davon nun gezwungener Maßen das Geld für die Zeugniserstellungsgebühren abgeben zu müssen, ist keines Applauses würdig“, sagt der Kursleiter, der selber erfahrener Chorsänger, Solist und auch Bandmusiker ist und die Senioren bei den Stunden auf seiner Gitarre begleitet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort