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Neuss Stadt kündigt Mietvertrag für Biergarten am Freithof

Neuss · Der Platz soll - ohne große Bäume - neu gestaltet werden. Anwohner müssen den Umbau zum Teil mitbezahlen.

Der Biergarten auf dem Freithof wird eine Episode bleiben, denn der Planungsausschuss stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu, die Fläche zwischen Münster und GWG-Verwaltung neu zu gestalten. Zwei Vorschläge hat die Verwaltung dazu vorgelegt, doch mit denen wollte sich die Politik gar nicht beschäftigen. Sie stimmte nur für eine Veränderung, damit die Stadt den Vertrag mit dem Biergartenbetreiber kündigen kann. Die Biergarten-Saison 2015 wäre seine letzte dort.

Die Diskussion in Richtung Neugestaltung wurde angestoßen, weil der Pfingststurm "Ela" auf dem Freithof ganz neue Fakten geschaffen hatte. Die Platanen waren danach nicht mehr zu retten gewesen und wurden gerodet. Das machte den Weg frei, um die 1999 unvollendet gebliebe Neugestaltung der Fläche abzuschließen. Sollte sich die Politik dabei am Ende wieder für eine gastronomische Nutzung aussprechen, so stellte Ingrid Schäfer (CDU) klar, "dann nur mit ganz rigiden Auflagen." Die Art, wie sich der Biergarten derzeit darbietet, sei nicht attraktiv. "Man hätte aus dem Platz mehr machen können, ja müssen", formulierte es Sven Schümann (CDU) behutsam.

Je nach Planvariante werden 700 000 beziehungsweise 900 000 Euro an Baukosten veranschlagt, die zu 20 Prozent über Umlagen von den Anliegern beizusteuern wären. Die allerdings sollen bei der Ausführung ein Mitspracherecht eingeräumt bekommen.

Auf einige Eckpunkte aber legen sich Politik und Verwaltung schon fest. Die noch verbliebene Platane neben der Jakobus-Skulptur bleibt erhalten, ansonsten wird es keine großkronigen Bäume mehr geben, die die Sicht auf St. Quirin verdecken. Die Zahl der Parkplätze - darunter 25 öffentliche - wird zugunsten einer Vergrößerung des Platzes deutlich reduziert. Der wird aber nicht autofrei, sondern bleibt für Anwohner und Anlieferfahrten befahrbar. Und: Die stillgelegte Toilettenanlage in der Platzmitte, die dem Biergartenbetreiber als Lagerraum dient, wird abgerissen, so dass eine ebene Gesamtfläche entsteht.

Bei ihren Varianten unterscheiden die Planer zwischen einem offenen und einem gegliederten Platz. Offen hieße, dass der Platz durchgehend befestigt wird, so dass eine Fläche für Feste und Veranstaltungen entsteht. Die andere Variante hält an der vorhandenen Raumverteilung fest und ließe im Zentrum eine Fläche entstehen, auf der auch ein Biergarten vorstellbar wäre.

(NGZ)
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