Neuss Bauherren müssen Grundstücke auf Bomben prüfen

Neuss · Im gesamten Stadtgebiet können Blindgänger aus Kriegszeiten liegen. Vor Neubauten sind daher Kontrollen nötig.

 Der Bombenfund an der Römerstraße war der vierte des Jahres.

Der Bombenfund an der Römerstraße war der vierte des Jahres.

Foto: archiv

Vier Bombenentschärfungen gab es dieses Jahr in Neuss, die jüngste an der Römerstraße. "Wir hatten auch schon einmal mehrere Jahre Ruhe", berichtet Ordnungsamtsleiter Uwe Neumann. "Das hängt immer davon ab, wie viel und wo gebaut wird."

Grundsätzlich muss jeder Bauherr in der Quirinusstadt — egal ob städtisch oder privat — nachweisen, dass sein Baugrund auf Bomben untersucht wurde. Sonst gibt es keine Baugenehmigung. "Die gesamte Stadt wird als Kampfgebiet eingeschätzt", erklärt Neumann. Bahnhof, Hafen und Industrieanlagen seien im Krieg häufiges Bombenziel der Alliierten gewesen.

"Die Bauherren müssen uns eine Grundkarte im Maßstab eins zu 5000 schicken, auf der eingezeichnet ist, welches Grundstück neu überbaut werden soll", sagt der Amtsleiter. Diese Karte schicke die Stadt an den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Düsseldorf zur Überprüfung. "Die Bezirksregierung hat von den Aliierten Luftbilder gekauft. Darauf ist zu sehen, wo Bomben explodiert sind oder noch Blindgänger liegen können", so Neumann. Hinter jedem Bomber sei im Zweiten Weltkrieg ein zweites Flugzeuge geflogen, das Fotos von der Bombardierung gemacht habe. Wenn das hintere Flugzeug abgeschossen wurde, fehlen diese Bilder. Genauso, wenn die Sichtverhältnisse schlecht waren.

156 Bomben wurden 2012 im Regierungsbezirk Düsseldorf gefunden, teilt die Bezirksregierung mit. Nicht alle mussten auch entschärft werden. Entdeckt der Kampfmittelbeseitigungsdienst keine Blindgänger auf dem Grundstück, kann der Neubau starten. "Das ist meistens der Fall", berichtet Neumann. Nur in Einzelfällen müsse der Boden per GPS eingemessen und dann mit einer sogenannten ferromagnetischen Sonde abgesucht werden. Verzeichnet das Gerät keinen Ausschlag, kann auch dort losgebaut werden. Andernfalls ist die Stelle vorsichtig zu öffnen. "Ist die Bombe zerschellt, stellt sie in der Regel keine Gefahr mehr da", sagt der Ordnungsamtsleiter. "Manchmal findet man auch nur ein eisenhaltiges Kanalrohr." Und in ganz seltenen Fällen ist dann — wie an der Römerstraße — der Einsatz des Kampfmittelbeseitigungsdienstes für die Entschärfung gefragt.

"Darüber hinaus gibt es Zufallsfunde", erklärt Neumann. Zuletzt zum Beispiel am Kotthauser Weg. "Dort gab es eine Verdachtsstelle. Bei der Überprüfung wurde aber nichts gefunden. Erst bei den Bauarbeiten ein paar Meter entfernt kam plötzlich eine Bombe zum Vorschein." So etwas könne passieren, wenn die Bombe zum Beispiel auf eine Kiesfläche pralle und dadurch im Erdreich umgelenkt wurde.

Für den Bauherren ist die Untersuchung in der Regel mit den Kosten für die Grundkarte getan. "Wir erheben für unsere Arbeit keine Gebühren und der Kampfmittelbeseitigungsdienst auch nicht", sagt Neumann. Lediglich bei aufgeschütteten Grundstücken könnten Mehrkosten anfallen.

(NGZ)
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