Moers Hartz-IV-Empfänger als Fahrer

Moers · Gegen das Mietwagenunternehmen Wencek ist Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,9 Millionen Euro erhoben worden. Das Verfahren läuft seit Jahren, der Betrieb geht weiter.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Seit drei Jahren hat die Steuerbehörde das Mietwagenunternehmen Wencek in Moers im Visiere. Jetzt wurde vor dem Landgericht Kleve Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,9 Millionen Euro erhoben. Drei Mitglieder der Familie sollen im Zeitraum von 1999 bis 2006 diese Summe an Steuern hinterzogen haben. "Es handelt sich um verschiedene Arten von Steuern — unter anderem um Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie Solidaritätsbeiträge", bestätigte Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser gestern. Von Rechtsanwalt Kai-Uwe Klockmann aus Neukirchen-Vluyn, der eines der angeklagten Familienmitglieder vertritt, wird die Höhe des angeblich hinterzogenen Steuerbetrags bezweifelt: "Da wurden ein paar Unterlagen gefunden und dann hoch gerechnet. Das Verfahren läuft schon seit drei Jahren und ist im wesentlichen abgeschlossen. Was in dieser Zeit ermittelt worden ist, wird jetzt von der Staatsanwaltschaft abgearbeitet. Jetzt spielen alle verrückt und glauben, dass die Mietwagen von Wencek nicht mehr fahren. Das ist nicht so, der Betrieb geht weiter. Wer fünf mal die Zwei wählt, bekommt nach wie vor Verbindung zu Wencek", so der Anwalt.

Schwarzarbeit

Ins Fadenkreuz der Justiz sollen auch Fahrer der Firma geraten sein. Ihnen soll vorgeworfen werden, als Hartz-IV-Empfänger bei Wencek als Fahrer schwarz gearbeitet zu haben. Auf sie würden dann deftige Rückzahlungsforderungen von der Arge zukommen. Staatsanwalt Moser: "Gegenstand des Verfahrens sind Verfehlungen der Firma Wencek. Das Unternehmen hat wohl weniger Einnahmen, Stunden und Löhne der Fahrer angegeben als es in Wirklichkeit war. Aus diesem Verfahren heraus kann ich nicht bestätigen, dass auch gegen Fahrer des Unternehmens ermittelt wird. Das ist dann ein anderes Verfahren."

Rechtsanwalt Kai-Uwe Klockmann lehnt jede Verantwortung seiner Mandanten für die unerlaubte Nebentätigkeit der Hartz-IV-Empfänger ab: "Die Fahrer sind vom Arbeitgeben nicht erpresst und nicht gezwungen worden, so zu handeln. Sie haben es selber gewollt. Jetzt sind sie sauer, dass sie wegen Leistungsbetrugs zur Rechenschaft gezogen werden sollen und Geld zurückzahlen müssen. Die Schuld für diese Verfehlungen trägt der Arbeitgeber weder in strafrechtlicher Hinsicht noch in Hinblick auf die Rückzahlungen", so Klockmann.

In Gang kamen die Ermittlungen durch einen anonymen Anruf beim Hauptzollamt in Emmerich. Daraufhin wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aktiv.

(RP)
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