Mönchengladbach Zweijährige misshandelt - acht Jahre Gefängnis

Mönchengladbach · Wegen versuchten Totschlags und roher Misshandlung einer Schutzbefohlenen hat die 7. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts am Montag einen Dachdecker (44) aus Hückelhoven zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte reagierte wie bisher – ohne erkennbare Gefühlsregung. Das Urteil akzeptierte der Hückelhovener allerdings sofort.

 Der 44-jährige Dachdecker (li.) und sein Anwalt gestern auf dem Weg zur Urteilsverkündung

Der 44-jährige Dachdecker (li.) und sein Anwalt gestern auf dem Weg zur Urteilsverkündung

Foto: anne goch

Wegen versuchten Totschlags und roher Misshandlung einer Schutzbefohlenen hat die 7. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts am Montag einen Dachdecker (44) aus Hückelhoven zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte reagierte wie bisher — ohne erkennbare Gefühlsregung. Das Urteil akzeptierte der Hückelhovener allerdings sofort.

Mit den Worten: "Einen solchen Fall unfassbarer Gewalt gegen ein Kleinkind haben wir hier noch nicht erlebt", ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers in der Urteilsbegründung noch einmal auf die Tat ein. Der 44-Jährige hatte am Abend des 20. Mai auf das Geschrei der zweieinhalbjährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin mit einem "Aggressionsdurchbruch" reagiert, so der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten. Der Angeklagte brachte das kleine Mädchen zu Bett, als die Kindesmutter eine Freundin besuchte. Er packte die Kleine, die ihn bei der Gartenarbeit störte, an Haaren und Beinen und warf sie auf das Bett. Als das Kind erneut "hysterisch schrie", schlug er dessen Kopf mehrmals auf den Boden und warf sie erneut auf das Gitterbett. Dann verständigte der "extrem gestörte" Mann, so der Gutachter, die Mutter des Kleinkindes. Das Kind sei aus dem Bett gefallen.

Die Mutter verständigte den Notarzt. Das apathische Kind wurde mit einem Hubschrauber nach Aachen ins Klinikum gebracht und sofort operiert. Es musste 45 Minuten lang reanimiert werden. Trotz aller ärztlicher Bemühungen erlitt die Zweieinhalbjährige eine rechtsseitige Lähmung und Sprachstörungen. Das Opfer wird für immer blind und behindert bleiben. Der Dachdecker, dessen Vorstrafenregister nur leere Blätter enthält, legte bereits zu Prozessbeginn ein detailliertes Geständnis ab. Dennoch konnte er das Verbrechen, das selbst den Gutachter sprachlos machte, nicht erklären.

Dass der Mann wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig sei, konnte der psychiatrische Gutachter nicht ausschließen. Anerkennend wurde in der Urteilsbegründung auch der Verteidiger Oliver Wintz genannt, der offensichtlich an einem Prozessvergleich beteiligt war. Danach hatte der Angeklagte einer Forderung des Opfers nach 25 000 Schmerzensgeld sofort zugestimmt. Einverstanden war der 44-Jährige auch damit, dass er dem Opfer weitere 225 000 Euro schuldet und dass diese in Zukunft von seinem Lohn abgezogen werden. Schließlich muss das blinde Opfer lebenslang von der Mutter betreut werden. Der Arbeitgeber des Angeklagten hat versprochen, den 44-Jährigen dafür wieder einzustellen.

(RP/jco)
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