Mönchengladbach Stiefvater missbrauchte zwei kleine Mädchen

Mönchengladbach · Wegen sechsfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexueller Nötigung in zwei Fällen hat die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern einen 48-jährigen Angeklagten aus Eschweiler zu drei Jahren Haft verurteilt.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der Chef eines privaten Sicherheitsunternehmens die Anklagevorwürfe zugegeben. Dass es sich dabei um die Spitze eines Eisbergs handele, könne er nicht ausschließen, hatte der Angeklagte durch seinen Verteidiger erklären lassen. Allein acht Übergriffe ließen sich am Ende nachweisen.

Zur Tatzeit (Juli 1999 bis Januar 2001) hatte der Angeklagte mit der Mutter der zwei kleinen Mädchen in Heinsberg zusammengelebt. Die Kinder, zwischen sechs und zehn Jahren alt betrachteten den Lebensgefährten der Mutter offensichtlich als Stiefvater und nannten ihn "Papa". Vor allem das ältere Mädchen, damals zwischen acht und zehn Jahren alt, wurde ein Opfer des "lieben Papas". Bei verschiedenen Gelegenheiten vergriff er sich an dem Kind. So fuhr der Stiefvater an einem Abend mit der Zehnjährigen mit einem Kastenwagen zu einem Autobahnrastplatz. Hier kletterte er mit dem Mädchen auf die Ladefläche und drängte das Opfer zum Oralverkehr. Bei einer anderen Gelegenheit nahm der Angeklagte das Kind mit ins Ehebett, als die Mutter noch schlief. Der Stiefvater berührte die Tochter im Intimbereich. Vergeblich versuchte das Kind, sich aus diesem Griff zu befreien. Die in der Anklage beschriebenen Sexualpraktiken habe er tatsächlich angewendet, hatte der 48-Jährige in seinem Geständnis zugegeben.

Das Kind von damals, inzwischen 21 Jahre alt, musste gestern in seiner Zeugenaussage keine intimen Fragen beantworten. Die junge Frau hatte jahrelang geschwiegen. "Ich wusste nicht, dass das falsch war, was der Papa damals mit mir machte", erinnerte sich die Bankangestellte. Sie habe den Mann als Vater vergöttert. Später, als die Mutter nicht mehr lebte, habe es noch zwei Kontakte mit dem Ex-Stiefvater gegeben. Erst als die zwei Jahre jüngere Schwester die Ältere fragte: "Hat er auch mit dir Sachen gemacht, die man mit Kindern nicht macht", hatte die jetzt 21-Jährige den Angeklagten angezeigt. Früher habe sie gedacht: "Mir glaubt man ja doch nicht". Der Fall kam ins Rollen.

In seinem Schlusswort brach der Angeklagte, der bisher in seinem Leben noch nie mit Straftaten aufgefallen war, in bitteres Weinen aus: "Wenn ich es könnte, würde ich alles zurückdrehen. Von mir werden Sie nie mehr etwas hören". Die dreijährige Gefängnisstrafe, die auch die Staatsanwältin gefordert hatte, akzeptierte der Angeklagte sofort.

(RP)
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