Mönchengladbach Gericht verurteilt sechsfachen Vater nach Trunkenheitsfahrten

Mönchengladbach · Ein 46-Jähriger musste sich gestern wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und nach Alkoholkonsum im fahruntüchtigen Zustand in zwei Fällen vor Gericht verantworten. Der sechsfache Vater war am 3. April gegen 1 Uhr nachts an der Lürriper Straße mit einem Alkoholpegel von 1,73 Promille von der Polizei angehalten worden. Am 4. August wurde der Autofahrer an der Mülforter Straße erneut ohne Fahrerlaubnis und diesmal mit einem Alkoholpegel von 2,23 Promille erwischt.

Der Angeklagte bestritt nichts. Er gab auch zu, mit solchen Taten bereits vor ein paar Jahren aufgefallen zu sein. So war er 2007 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Da sei er in einer Lebenskrise gewesen, so der Angeklagte. Anfang 2007 habe man ihm bereits die Fahrerlaubnis entzogen. Seitdem habe er keine neue erwerben können. Seit Mai sei der Angeklagte bei einer Verkehrstherapeutin in Behandlung, erklärte der Verteidiger des 46-jährigen Afrikaners gestern.

Das Auto habe er inzwischen seiner Freundin geschenkt, beteuerte der Angeklagte gestern. Sie besitze eine Fahrerlaubnis. "Wenn Sie noch einmal fahren, kann das Auto eingezogen werden", warnte der Richter.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Familienvater eine elfmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine Führerschein-Sperre von vier Jahren. Doch der Verteidiger bat in einem überzeugenden Plädoyer um eine Bewährungsstrafe mit Therapieauflagen und Arbeitsstunden für seinen Mandanten. Offenbar ließ sich das Gericht überzeugen. Es verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit und vorsätzlichen Fahrens ohne Erlaubnis in zwei Fällen zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der 46-Jährige sei bereit, an seinen Problemen zu arbeiten.

Die Sperrfrist für eine neue Fahrerlaubnis wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Außerdem muss der sechsfache Vater 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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