Mönchengladbach Prozess: Kiosk-Räuber mit Flaschen beworfen

Mönchengladbach · Es war kurz vor Mitternacht, als der Angeklagte am 13. April den Kiosk in Rheydt betrat und ein 25 Zentimeter langes Küchenmesser aus dem Jackenärmel blitzen ließ. "Komm zur Kasse und gib Geld", soll der mit einem schwarzen Schal maskierte Mann den Kioskbesitzer aufgefordert haben. Das juristische Nachspiel gab es für den Mönchengladbacher gestern vor dem Schöffengericht. Der 24-Jährige gab sich sofort als Täter zu erkennen. Allerdings sei der nächtliche Erpressungsversuch erfolglos geblieben. "Seit meinem 14. Lebensjahr nehme ich Drogen", begann der Angeklagte sein Geständnis. An dem Tag im April habe er weder Geld noch Drogen besessen. "Ich hatte auch nichts mehr zu essen. Da bin ich einfach losgelaufen", erinnerte sich 24-Jährige. Dann sei er an dem Kiosk in Rheydt vorbeigelaufen und habe noch eine halbe Stunde gewartet. Danach habe er sich den Schal umgebunden und sei in den Kiosk hineingegangen.

"Das Messer habe ich aus dem Jackenärmel gleiten lassen", gab er zu. Plötzlich habe er den Mann an der Kasse gesehen und gedacht: "Was mache ich denn hier für einen Blödsinn." Gesagt habe er nichts. Aber der Kioskbetreiber habe natürlich erkannt, dass er Geld wollte. Als der Mann an der Kasse seinen Sohn rief, bekam der Angeklagte panische Angst. Plötzlich sah er sich zwei Männern gegenüber. Als der Angeklagte die Tür aufriss, flog die erste Bierflasche nur knapp an ihm vorbei. Offensichtlich hatte der Besitzer nach ihm geworfen. Als der 24-Jährige bereits auf dem Weg nach draußen war, traf ihn die zweite Bierflasche. Vor lauter Angst habe er nicht mehr laufen können. "Der Sohn hat mich geschlagen und beleidigt", behauptete der Angeklagte. Neben den Glasscherben stehend habe er gerufen: "Ich gebe auf." Dann sei auch schon die Polizei gekommen.

Wegen der Drogen hatte der Angeklagte bereits eine Lehre abgebrochen.Vor Gericht stand er auch nicht zum ersten Mal. Er war bereits unter anderem wegen Körperverletzung, Einfuhr von Betäubungsmitteln und Raubes vorbestraft. Weil der Drogensüchtige in einer Notlage gehandelt hatte, werteten die Richter die Tat als minder schweren Fall. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten am Ende zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

(RP)
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