Eigentümer in Mönchengladbach Frist für die Grundsteuererklärung läuft ab

Mönchengladbach · Die Stadt weist darauf hin, dass Eigentümer nur noch bis Ende Oktober ihre Erklärungen beim Finanzamt rechtzeitig abgeben können. Über die Hintergründe und Hilfsangebote.

Die Grundsteuer kann elektronisch über das Programm Elster oder andere Software gemacht werden. (Symbolbild)

Die Grundsteuer kann elektronisch über das Programm Elster oder andere Software gemacht werden. (Symbolbild)

Foto: dpa/Marijan Murat

(RP) Nur noch bis Ende Oktober haben Grundstückseigentümer Zeit, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – die sogenannte „Feststellungserklärung“ – beim Finanzamt abzugeben. Darauf machte die Stadt jetzt aufmerksam.„Schieben Sie die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht auf die lange Bank. Nutzen Sie die Hilfsangebote der Finanzverwaltung und geben Sie die Erklärung baldmöglichst ab“, appelliert Stadtkämmerer Michael Heck einer Pressemitteilung zufolge an die Bürger.

Mit der Grundsteuer, die zu den wichtigsten Einnahmen der Stadt gehört, werden unter anderem der Betrieb des Theaters, der Kitas und der Schulen bezahlt, erklärt die Stadt. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert (Stichwort „Grundsteuerreform“) maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer.

Für individuelle Rückfragen hat die Stadt eine extra Grundsteuer-Hotline angelegt, die montags bis freitags jeweils von 9 bis 18 Uhr zu erreichen ist unter Tel. 02161 189 1959.

Weitergehende Informationen erhalten Eigentümer unter anderem auf der „digitalen Informations-Plattform der Finanzämter (www.grundsteuer.nrw.de). Dort finden sich auch Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die durch Formulare im Steuerprogramm „Elster“ leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Weiter verweist die Stadt auf das eigene Geodatenportal, in dem alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Flurstücken (etwa die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer) nachgeschlagen werden können. Dadurch sei die Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt nicht notwendig, erklärt Kämmerer Heck.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort