Mord in Rheindahlen Hannelore R.: Erst vergewaltigt, dann erschlagen

Mönchengladbach · Der Mord an einer 67-jährigen Frau aus Mönchengladbach ist aufgeklärt. Der 34-jährige Nachbar habe das Verbrechen gestanden, teilte die Polizei am Freitag mit.Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an.

 Staatsanwalt Stefan Lingens (l.) und Ingo Thiel, Leiter der Mordkommission, informierten über die Ermittlungen.

Staatsanwalt Stefan Lingens (l.) und Ingo Thiel, Leiter der Mordkommission, informierten über die Ermittlungen.

Foto: isa raupold

Artur P. hat seine Nachbarin Hannelore R. nicht nur erschlagen und beraubt, sondern auch vergewaltigt. Das kam nun im Laufe der Vernehmungen des 34-Jährigen ans Licht.

Artur P. hielt sich oft in seinem Keller auf, trank dort und hörte Musik. Wegen der lauten Musik beschwerten sich die Hausmitbewohner immer wieder. Auch sein späteres Opfer, die 67-Jährige, fühlte sich durch die laute Musik gestört.

Auch am Dienstagabend hielt sich Artur P. in seinem Keller auf, wieder trank er dort und hörte laute Musik. Hannelore R. beschwerte sich bei ihrem Nachbarn, der schließlich den Entschluss fasste, sich zu rächen und die Frau zu verprügeln.

Am frühen Mittwochnachmittag klingelte er schließlich an der Wohnungstüre der Frau, fragte sie nach einer Zigarette. Sie öffnete und ließ ihn ein. In der Wohnung schlug P. dann sofort auf sein Opfer ein und drängte die Frau ins Wohnzimmer.

Dort entkleidete er die Frau, da er durch seine eigene gewalttätige Handlung sexuell erregt wurde, und vergewaltigte sie, wobei er wegen der Gegenwehr immer wieder auf sein Opfer einschlug. Anschließend erschlug er die Frau mit einem gusseisernen Schlüsselbord, um die zuvor begangenen Taten zu verdecken.

Bevor P. die Wohnung verließ, versuchte er noch oberflächlich Spuren der Tat zu verwischen und raubte dann aus dem Portmonee des Opfers Bargeld, eine Bankkarte sowie eine Krankenkassenkarte und ein Handy. Anschließend deponierte P. das Tatwerkzeug im Keller, zog sich um und verließ das Haus, um mit der Bankkarte seines Opfers Geld abzuheben. Davon wollte er sich Alkohol kaufen.

In seine Wohnung kehrte P. anschließend nicht zurück. Er hielt sich in den folgenden Stunden und in der Nacht bei einer Verwandten seiner Freundin und anschließend bei seiner Schwester auf, bei der er letztlich festgenommen wurde.

Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an. P. wird wegen Mordes und nicht wegen Totschlags angeklagt. Bei den weiteren Ermittlungen muss nun auch geklärt werden, ob der Mann, der regelmäßig Alkohol konsumiert, auch zum Tatzeitpunkt angetrunken war.

(jco)
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