Mord an Walter Lübcke Anklage gegen mutmaßlichen Waffenverkäufer erhoben

Düsseldorf · Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist gegen einen Waffenhändler aus Nordrhein-Westfalen Anklage erhoben worden. Er soll dem rechtsextremen Mörder Lübckes die spätere Tatwaffe verkauft haben.

 Das Konterfei von Walter Lübcke an seinem Sarg (Archivfoto).

Das Konterfei von Walter Lübcke an seinem Sarg (Archivfoto).

Foto: dpa/Swen Pförtner

Fast zwei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ist Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der späteren Mordwaffe erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem 65 Jahre alten Elmar J. aus Ostwestfalen fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Er soll Lübckes späterem Mörder Stephan E. die Tatwaffe samt Munition 2016 verkauft haben. Das Landgericht Paderborn habe nun zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, teilte die Behörde am Dienstag in Düsseldorf mit.

Gegen den 65-Jährigen war zunächst von der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord ermittelt worden. Dann war der Vorwurf der Beihilfe aber fallengelassen und das Verfahren nach Paderborn abgegeben worden. Nachdem der Bundesgerichtshof im Januar 2020 seinen Haftbefehl überraschend aufgehoben hatte, kam Elmar J. nach über einem halben Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß.

Die Richter hatten Zweifel, ob der Mann 2016 wirklich schon ahnen konnte, was für eine Tat Ernst mit der Waffe mehr als zweieinhalb Jahre später begehen würde.

Der Generalbundesanwalt hatte argumentiert, dem Waffenhändler müsse bewusst gewesen sein, dass Ernst ein gewaltbereiter Rechtsextremist war. Er habe also zumindest in Kauf genommen, dass dieser aus politischen Motiven töten könnte.

Das hatte den BGH nicht überzeugt: Ernst habe dem Händler zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen abgenommen, die er zum Teil mit Gewinn weiterverkauft habe. Er habe sich auch nie gezielt nach einer Waffe erkundigt, die sich gut für ein Verbrechen eignen würde.

Der 47-jährige Rechtsextremist Stephan E. war Ende Januar dieses Jahres vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen des Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil ist noch eine Revision anhängig.

Lübcke war am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe umgebracht worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen.

(mba/dpa)
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