21-Jähriger in Essen vor Gericht Nachbarin mit über 40 Messerstichen getötet

Essen · Eine 27 Jahre alte Frau wird in ihrem Bett erstochen. Vor Gericht in Essen behauptet ein Nachbar, dass ihm die Tat von einer Stimme aus einem Computerspiel befohlen worden ist.

 Ein Kriminalpolizist geht in Essen in ein Haus, in dem die Polizei eine getötete Frau und einen lebensgefährlich verletzten vierjährigen Jungen vorgefunden hatte. (Archivfoto)

Ein Kriminalpolizist geht in Essen in ein Haus, in dem die Polizei eine getötete Frau und einen lebensgefährlich verletzten vierjährigen Jungen vorgefunden hatte. (Archivfoto)

Foto: dpa/Guido Bludau

Die Tat kam aus dem Nichts, die Hintergründe sind unklar: Vor knapp sechs Monaten soll ein Mann aus Marl im Kreis Recklinghausen seine schlafende Nachbarin erstochen haben. Seit Montag steht er in Essen vor Gericht - und gesteht. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung behauptet er, dass ihm die Tat von einer Stimme aus einem Computerspiel befohlen worden sei.

Es war die Nacht auf den 10. November 2020, als der 21-jährige Deutsche durch ein geöffnetes Badezimmerfenster in die Wohnung seiner Nachbarin eingestiegen war. Die Frau schlief bereits, genau wie ihr vierjähriger Sohn. Was dann passierte, will der Angeklagte wie ein Beobachter erlebt haben.

„In der Wohnung sah ich eine Person wie mich“, hieß es in einer Erklärung, die zum Prozessauftakt am Essener Landgericht von seinem Verteidiger Hans Reinhardt verlesen wurde. Als die Frau wach geworden sei, habe diese Person, „die ja ich war“, so lange auf sie eingestochen, bis ihre Schreie verstummt seien. Die Ärzte hatten später über 40 Stich- und Schnittverletzungen gezählt. Anschließend sei auch auf den schreienden Jungen eingestochen worden. „Auch das Kind sollte still sein“, so die Erklärung des Angeklagten.

Während die 27-Jährige noch am Tatort verblutete, konnte das Leben des kleinen Jungen durch eine Not-Operation gerettet werden. Computerspiel-Freunde des Angeklagten hatten gerade noch rechtzeitig die Polizei alarmiert. Ihnen hatte der 21-Jährige direkt nach er Bluttat ein Video von dem schwer verletzten Jungen geschickt, dazu eine WhatsApp-Nachricht mit dem Hinweis, dass er „Mist gebaut“ und zwei Menschen umgebracht habe. Dass der Vierjährige noch lebte, war ihm offenbar nicht bewusst gewesen.

„Ich hatte nur auf Befehl gehandelt“, ließ der Angeklagte die Richter wissen. Die Stimme einer von ihm selbst erschaffenen Computerspiel-Figur habe ihm gesagt, dass er etwas „Böses“ tun solle. Er müsse sehen, wie es sei, wenn jemand sterbe - und zwar nicht in der virtuellen, sondern in der realen Welt. Warum er seine Nachbarin als Opfer ausgesucht hat, ist allerdings völlig unklar.

Auslöser der Tat soll eine schwere psychische Erkrankung sein. Die Staatsanwaltschaft geht schon jetzt von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der 21-jährige Gartenbauhelfer, der noch bei seinen Eltern wohnte, befindet sich bereits seit Ende letzten Jahres in der geschlossenen Psychiatrie - und nicht im Gefängnis.

Das Essener Landgericht hat für den Prozess zunächst noch sechs Verhandlungstage bis zum 21. Juni vorgesehen. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch.

(chal/dpa)
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