Corona-Zahlen aus Mönchengladbach (Sonntag, 7. März) Zahlreiche Neuinfektionen, Inzidenz schießt hoch

Mönchengladbach · Die Stadt Mönchengladbach hat am Wochenende so viele Neuinfektionen verzeichnet wie zuletzt Ende Januar. Die Sieben-Tage-Inzidenz machte damit einen Tag vor den geplanten Lockerungen einen großen Sprung nach oben.

 Die Sieben-Tage-Inzidenz in Mönchengladbach ist am Wochenende stark gestiegen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Mönchengladbach ist am Wochenende stark gestiegen.

Foto: dpa/Andreas Arnold

So viele Neuinfektionen wie zuletzt vor mehr als einem Monat hat das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach am Sonntag, 7. März, gemeldet. Die Behörde verzeichnete am Wochenende 65 neue positive Nachweise.

Das Gesundheitsamt bestätigte auch einen weitere Todesfall. Ein Patient (Jahrgang 1935) ist laut Mitteilung mit Vorerkrankungen in einem Krankenhaus gestorben.

Die hohe Zahl der Neuinfektionen wirkt sich auch auf die Sieben-Tage-Inzidenz aus. Mit einem Wert von 49 kratzt diese einen Tag vor den geplanten Lockerungen wieder an der 50er-Marke, nachdem sie am Freitag auf 35,2 gesunken war.

Es gibt aber auch einen Abwärtstrend: Die Zahl der mit dem Coronavirus aktuell infizierten Mönchengladbacher ist auf 280 Personen gesunken. Diese Entwicklung widerspricht sich nicht mit der hohen Sieben-Tage-Inzidenz. Letztere erfasst die Neuinfektionen der vergangenen Woche, die Infiziertenzahl beschreibt die Personen, die insgesamt positiv getestet sind und noch nicht wieder als genesen gelten.

1475 Mönchengladbacher waren am Sonntag in Quarantäne,  25 davon im Krankenhaus. Acht Covid-19-Patienten waren laut Divi-Intensivregister zur Behandlung auf den Mönchengladbacher Intensivstationen, drei mussten invasiv beatmet werden. 15 Betten waren noch frei.

Das Land NRW hat inzwischen die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die bis zum 28. März gelten soll. Auf diese Regeln hat die aktuelle Entwicklung der Inzidenz keine Auswirkungen, teilt die Stadt mit. „Die Staatskanzlei betont, dass sich alle Lockerungen grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz orientieren werden.“

Am Freitag hatte die Stadt noch mitgeteilt, dass sie aufgrund des stabilen Inzidenzwerts unter 50 bereits Gespräche mit der Landesregierung für zusätzliche Lockerungen vorbereitet. „Parallel arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an einer Teststrategie, welche mögliche weitere Öffnungen zusätzlich untermauern und den Menschen Sicherheit bei den jetzigen Regelungen geben sollen“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs laut der Mitteilung. Angesichts der neuen Entwicklung sagte Heinrichs am Sonntag: „Die Zahlen zeigen, wie sehr die Entwicklung noch schwankt. Wir werden das jetzt weiter beobachten und Mitte der Woche sehen können, ob sich das stabilisiert." Gleichzeitig würden dazu in der kommenden Woche weitere Einzelheiten vom Land NRW erwartet, wie weitere Lockerungen etwa in Geschäften bei einer Inzidenz unter 50 aussehen sollen.

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 bedeutet schon ab Montag, 8. März, Lockerungen für Mönchengladbach.  

Kontaktbeschränkungen In der Öffentlichkeit dürfen nun zusätzlich zum bisher erlaubten bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. „Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt“, heißt es in der Mitteilung. Paare gelten jetzt auch als ein Hausstand, wenn die Partner nicht zusammen wohnen.

Maskenpflicht Künftig müssen die Bürger häufiger eine medizinische Maske tragen. Das bezieht sich laut der Stadt nicht nur auf körpernahe Handwerks- und Dienstleistungen. „Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind medizinische Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken“, heißt es in der Mitteilung. Außerdem betont die Stadt noch einmal die bestehende Maskenpflicht in den Innenstadtbereichen.

Einzelhandel Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen mit begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Der restliche Einzelhandel darf Termin-Shopping anbieten, sodass Kunden mit vorheriger Anmeldung und in begrenzter Zahl ins Geschäft kommen dürfen. „Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig“, betont die Stadt.

Kultur und Freizeitstätten Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, Zoologische Gärten, Tierparks und Co. dürfen auch wieder öffnen, wenn die Besucher vorher einen Termin vereinbaren und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Auch hier ist die Besucherzahl im Innenbereich begrenzt. Die Museen seien grundsätzlich bereit für eine Öffnung, so eine Stadtsprecherin: „Über die Umsetzungsmöglichkeiten wird im Dezernat zusammen mit den Fachbereichen gesprochen und nach Absprache mit allen Verantwortlichen ein verantwortungsbewusstes Vorgehen folgen.“ Die Öffnungsbedingungen der städtischen Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen will die Stadt Anfang der Woche bekanntgeben.

Musik- und Kunstschulen Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schüler dürfen wieder vor Ort unterrichtet werden.

Sport Auf Außensportanlagen ist Sport nun mit bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. „Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben“, teilt die Stadt mit. Darüber hinaus sei der „Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen“ weiter nicht erlaubt. Ausbildung im Einzelunterricht darf aber stattfinden. Insgesamt müssen die Sportler mindestens fünf Meter Abstand zu anderen halten. Gemeinschaftsräume wie Umkleiden und Duschen, Turn- und Sporthallen sowie Schwimmbäder bleiben für den Vereins-, Freizeit- und Breitensport geschlossen. „Die Außensportanlagen sind zu den Arbeitszeiten der Platzwarte für die Allgemeinheit geöffnet. Darüber hinaus können die Vereine die Sportanlagen für die Sportausübung in den oben genannten Ausnahmefällen eigenverantwortlich nutzen“, so die Stadt. Das Grenzlandstadion stehe für Sport am Wochenende zur Verfügung. 

Dienstleistungen Außer Friseuren dürfen nun auch wieder Dienstleister, die den Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten können, öffnen; ebenso wie Fahr-, Boots- und Flugschulen – natürlich mit einem passenden Hygienekonzept. Können die Kunden keine Maske tragen, zum Beispiel bei der Gesichtskosmetik, müssen sie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Auch die Mitarbeiter müssen sich regelmäßig testen lassen.

(are/angr/RP)
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