Bürger und Unternehmen Hochwasserschäden: Wülfrather können Soforthilfen beantragen

Wülfrath · Die Anträge können im Internet abgerufen und anschließend ausgefüllt an die Stadt Wülfrath geschickt werden. Die Stadt verspricht eine schnelle Bearbeitung.

 Der Starkregen hat in Wülfrath für Straßenschäden gesorgt.

Der Starkregen hat in Wülfrath für Straßenschäden gesorgt.

Foto: Achim Blazy (abz)

(RP) Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für Wülfrather, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, und für Wülfrather Wirtschaftsunternehmen (einschließlich Landwirtschaft) Soforthilfen zur Verfügung.

Soforthilfe können Bürger beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Wülfrath haben und deren Schaden über mindestens 5000 beträgt und nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt ist (Eigenerklärung). Die Leistung beträgt 1500 Euro pro Haushalt, zuzüglich 500 Euro je weiterer Person. Maximal wird an einen Haushalt eine Summe von 3500 Euro ausgezahlt. Das entsprechende Antragsformular ist zu finden unter www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf, die dazugehörende 

Richtlinie unter www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_im_rderl_soforthilfe.pdf und die Ausfüllhilfe unter www.land.nrw/de/soforthilfe#faq1

Für die    Soforthilfe für die Wirtschaft, beziehungsweise Landwirtschaft gilt: Die Betriebsstätte muss in Wülfrath liegen. Der entstandene Schaden muss über mindestens 5000 Euro betragen und nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt sein (Eigenerklärung). Die betroffene Betriebsstätte muss räumlich von Wohnbereichen getrennt sein. Grundsätzlich darf keine Insolvenz vor dem 14. Juli 2021 bestanden haben. Als Leistung werden 5000 Euro je Betriebsstätte ausgezahlt.

Antragsformular:www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/21-07-22_antrag_billigkeitsl_eistungen_fur_unternehmen.pdf Richtlinie: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf, Fragen und Antworten sind unter www.land.nrw/de/soforthilfe#faq2 zu finden, die  Ausfüllhilfe  unter www.land.nrw/de/soforthilfe#faq3

Die ausgefüllten Anträge sollten per Post eingereicht werden an: Stadtverwaltung Wülfrath, Büro Bürgermeister, Ayleen Schommer, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per E-Mail an a.schommer@stadt.wuelfrath.de. Die Anträge werden nach Angaben der Stadt Wülfrath dann schnellstmöglich bearbeitet.

Bei Rückfragen können sich Betroffene an das Büro des Bürgermeisters, Büroleiterin Silke Volz-Schwach, Telefon 18-255, E-Mail: s.volz-schwach@stadt.wuelfrath.de oder an Ayleen Schommer, Telefon 18-203, wenden.

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