Zugangsbeschränkung aufgehoben Mettmanner dürfen wieder ins Rathaus – mit Termin

Mettmann · Seit 17. März war das Rathaus in Mettmann wegen Corona für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen. Jetzt wird es wieder geöffnet. Allerdings müssen Besucher sich vorher anmelden, wenn sie Dienstleistungen persönlich in Anspruch nehmen wollen.

 Seit dem 17. März gab es im Mettmanner Rathaus eine Zugangsbeschränkung in allen Bereichen.

Seit dem 17. März gab es im Mettmanner Rathaus eine Zugangsbeschränkung in allen Bereichen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(von)  Nachdem das Rathaus wegen der Corona-Pandemie seit dem 17. März aus Sicherheitsgründen für den Publikumsverkehr – Ausnahme waren dringende, unaufschiebbare Anliegen – geschlossen war, „werden wir ab dem 2. Juni allmählich wieder zum Normalbetrieb zurückkehren und wieder alle Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten“, erklärt Bürgermeister Thomas Dinkelmann jetzt in einer Mitteilung.

Allerdings müssen Besucher per E-Mail oder Telefon vorab immer einen Termin vereinbaren. „Die ausschließliche Arbeit mit Terminen erlaubt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach wie vor geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und ungeregelten Besucherverkehr im Rathaus gar nicht erst entstehen zu lassen“, erklärt Bürgermeister Dinkelmann und bittet um Verständnis.

Um die Schutzmaßnahmen einhalten zu können, werden im Rathaus Maßnahmen getroffen, die sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus schützen sollen. Deshalb gilt für Besucher im Rathaus eine Maskenpflicht. Am Eingang stehen zudem Spender zur Desinfektion der Hände bereit.

Ansprechpartner, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern sind wie gehabt  auf der Homepage der Kreisstadt Mettmann unter der Adresse www.mettmann.de zu finden.

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