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Klimaschutz im Kreis Mettmann Erleichterungen für den Ausbau erneuerbarer Energie

Kreis Mettmann · Das Baurecht mit all seinen Bestimmungen ist ein verzwicktes Ding. Zurzeit wird an einer Gesetzesnovelle gearbeitet. Für alle Hausbesitzer, die eine Wärmepumpe oder Solarpaneele installieren wollen, gibt es jetzt schon einfachere Regeln.

Es nun einfacher, Sonnenenergie einzufangen.

Es nun einfacher, Sonnenenergie einzufangen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Das Land NRW erleichtert erneut den Ausbau von erneuerbaren Energien für Haushalte. Ein neuer Erlass im Rahmen des Bauordnungsrechts erweitert vor allem den Handlungsspielraum für Bürger, die Wärmepumpen und Solaranlagen errichten wollen. Dadurch wird es zum Beispiel einfacher möglich, Solaranlagen auf den Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften zu installieren und Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern aufzustellen. Der Erlass gilt ab sofort und erfolgt als Vorgriff auf die neue Landesbauordnung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

„Es gibt einige Neuerungen für die Bürgerinnen und Bürger“, so Helena Lohneis, Klimaschutzbeauftragte des Kreises Mettmann. „Insbesondere die Abstandsregelungen für Solaranlagen wurden angepasst. Konkret können Solaranlagen bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften, im Gesetz entspricht das den Gebäudeklassen 1 und 2, ohne Abstand zu einer Grenzwand auf Dächern installiert werden.“ Eine Grenzwand ist eine Abschlusswand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Diese Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes zur Grenzwand ist bis zur geplanten Gesetzesänderung im Januar 2024 noch schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Bei anderen Gebäudeklassen ist bis dahin weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit der Baustoffe) einzuhalten.

Die Abstandsflächen von Wärmepumpen wurden ebenfalls angepasst. Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück aus. Mit dem neuen Erlass entfällt der Mindestabstand. Auch hier muss die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe. Details unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann.

(dne)
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