Erkrather Brandstifter legte Berufung ein Verteidiger mit Corona-Erkrankung im Gerichtssaal

Erkrath/Wuppertal · Ein Brandstifter aus Erkrath scheitert vor der Berufungskammer. Seine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bleibt nun bestehen. Der Prozess lief trotz einer Corona-Erkrankung seines Verteidigers weiter.

Bei dem Brand in Tiefgarage in Erkrath-Unterfeldhaus drang im vergangenen Jahr dunkler Rauch raus.

Bei dem Brand in Tiefgarage in Erkrath-Unterfeldhaus drang im vergangenen Jahr dunkler Rauch raus.

Foto: Feuerwehr Erkrath

Der Verteidiger hat Corona, verhandelt wird trotzdem. Wenn auch mit FFP2-Maske und inmitten besorgter Nachfragen, wie es denn um die Virenlast so bestellt sei. An das neue Normal im Gerichtssaal muss man sich zugegebenermaßen erstmal gewöhnen. Hatte die Pandemie doch die Justiz jahrelang ziemlich gelähmt: Ständig fiel irgendwas aus, weil es irgendjemanden erwischt hatte mit dem leidigen Virus.

Fortan läuft es also auch bei Gericht anders, so auch im Berufungsprozess gegen einen Brandstifter aus Erkrath. Der als eingeschränkt schuldfähig geltende Mann war vom Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er ein Auto in einer Tiefgarage in Brand gesteckt hatte. Nun wurde die Sache vor der Berufungskammer erneut aufgerollt und verkündet: Es bleibt bei der verhängten Haftstrafe.

Damals war es ein Nachbar, der die Rauchwolke aus der Tiefgarage von seiner Wohnung aus gesehen hatte. Um 18.04 Uhr rief er die Feuerwehr und während er noch auf seinem Balkon stand, soll ihm der Angeklagte von der vierten Etage aus zugerufen haben, dass er den Brand gelegt habe. Das gleiche hatte er später auf der Straße gegenüber einer Polizeibeamtin wiederholt und dabei gesagt: „Ich war das. Ich habe das Auto abgefackelt.“ Er habe das doch vorher schon angekündigt, und nun habe er es eben gemacht. Tatsächlich soll unter anderem diese Ankündigung des Erkrathers am Tag vor dem Brand zu dessen Einweisung in die Psychiatrie geführt haben. Mit dem Ergebnis, dass er von dort noch am selben Abend wieder entlassen worden sein soll.

Streit zwischen Geschwistern als Auslöser für den Erkrather

Am Folgetag stand dann das in der Tiefgarage geparkte Auto seines Bruders in Flammen, seit Jahren schon soll es Streit zwischen den Brüdern gegeben haben. Der Angeklagte spricht von Stalking, er habe sich von seinem Bruder verfolgt und bedroht gefühlt. Tatsächlich soll es wohl so gewesen sein, dass der abgefackelte Corsa dem damals obdachlosen Bruder des 39-Jährigen als Unterschlupf gedient haben soll.

Am Morgen nach der Einweisung und sofortigen Entlassung aus der Psychiatrie will der Angeklagte auf der Polizeiwache versucht haben, seinen Bruder wegen Stalkings anzuzeigen. Eigentlich habe er nur erreichen wollen, dass ihm sein Bruder fernbleibt. Als das nicht gelungen sei, habe er angefangen zu trinken. Am Tattag sollen es dann acht Flaschen Bier und zwei Flaschen Wein gewesen sein. Schon in den Tagen vor dem Brand war der Angeklagte auffällig geworden. Am 4. Mai 2022 soll er in eine Prügelei an einer Tankstelle verwickelt gewesen sein und dazu auch noch den Notruf missbraucht haben. Einen Tag später soll er mit zwei Promille im Blut zwei unbekannte Personen bedroht haben.

Schwarzer Rauch wegen brennendem Auto in Tiefgarage

Den drei wegen des Brands in der Tiefgarage angerückten Löschzügen war damals schwarzer Rauch entgegengeschlagen, die Treppenräume und die Wohnungen des Wohnkomplexes wurden wegen einer mögliche“ Verrauchung“ kontrolliert. Dort reichten Belüftungsmaßnahmen aus, anders hatte sich die Lage in der Tiefgarage mit dem brennenden Pkw dargestellt. Die Rauchbildung war so stark, dass man zur Unterstützung die Berufsfeuerwehr Düsseldorf mit einem Großlüfter angeforderten musste. Der Wert des Autos wurde mit 500 Euro beziffert, die Höhe des Sachschadens in der Tiefgarage lag bei 40.000 Euro. Verletzt wurde bei dem Brand zum Glück niemand.

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