Neue Landesbauordnung in Kraft Buden-Abstand: Stadt soll Sicherheitskonzept erarbeiten
Mettmann · CDU und SPD im Rat fordern die Verwaltung auf, möglichst schnell eine Satzung zu erarbeiten, die Ausnahmen von der neuen Landesbauordnung enthält. Das Land hat beschlossen, dass die Abstandsflächen von Ständen zur Wohnbebauung künftig nicht mehr 1,50 Meter, sondern drei Meter betragen muss.
Dies hat Auswirkungen auf den Blotschenmarkt, Weinsommer, das Heimatfest und die Kirmes. Allerdings sieht die Landesbauordnung vor, dass Gemeinden Ausnahmen von der Regelung in Form einer Satzung beschließen können. In dieser Satzung müssen Sicherheitsmaßnahmen enthalten sein, also Brandwachen, Rauchmelder usw. In der neuen Regelung soll die Möglichkeit einer Abweichung von den in der Landesbauordnung festgelegten Abstandsflächen für die Buden auf dem Markt festgeschrieben werden. Die Mettmanner Verordnung soll mit dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt werden, da andere Städte (wie etwa Wülfrath) vor ähnlichen Problemen stehen dürften.