Politik Geänderter Zuschuss für Meerbuscher Tageseltern

Kindertagespflegen in Meerbusch sollen einen kindsbezogenen Mietkostenzuschuss erhalten. Darüber sind nicht alle glücklich.

 Das Symbolfoto zeigt Tagesmütter beim Ausflug. In Meerbusch sollen die Mietkostenzuschüsse neu geregelt werden. 

Das Symbolfoto zeigt Tagesmütter beim Ausflug. In Meerbusch sollen die Mietkostenzuschüsse neu geregelt werden. 

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Der Mietkostenzuschuss für Kindertagespflegeeinrichtungen in Meerbusch soll neu geregelt werden. Das hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Die Regelung betrifft Großtagespflegeeinrichtungen sowie Tagespflegepersonen, die die Kinder nicht zu Hause betreuen, sondern dafür eigens Räume angemietet haben. Bisher hat die Stadt jeweils 50 Prozent der Warmmiete beigesteuert. Jedoch maximal 220 Euro für Tagespflegeinrichtungen angemieteten Räumen und maximal 440 Euro für Großtagespflegen. Das soll sich jetzt ändern.

Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses soll die Stadt in Zukunft einen „kindsbezogenen Mietkostenzuschuss“ zahlen. Für jedes Meerbuscher Kind, das betreut wird, soll die jeweilige Einrichtung 50 Euro pro Monat erhalten. Der Beschlussvorschlag dafür kam von der Stadtverwaltung. „Wir wollen damit Anreize für die Aufnahme von Meerbuscher Kindern geben“, sagt Frank Maatz, Erster Beigeordneter der Stadt Meerbusch.

Der Fraktion UWG ging dieser Vorschlag nicht weit genug. Daniela Glasmacher, die für die Fraktion UWG/Freie Wähler im Jugendhilfeausschuss sitzt, beantragte einen Zuschuss von maximal 79,80 pro Kind. Diesen Betrag zahlt die Stadt Kaarst als Mietkostenzuschuss für Tagespflegepersonen. „Wir sind der Meinung, dass das in Meerbusch auch gezahlt werden soll“, so Glasmacher. Günter Fliege von den Grünen hält den Vorschlag der UWG „für nötig und einen angemessenen Beitrag“. Die SPD hingegen hält den Zuschuss von 50 Euro für „ausreichend“. Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung wurde schließlich angenommen.

Angelika Schumann, Vorsitzende des Vereins „Tagesmütter“, kritisiert die geplante Regelung. Tagespflegeeinrichtungen mit wenigen Kindern könnten dadurch weniger Geld erhalten als zuvor. So bekämen zum Beispiel Einrichtungen, die Kinder drei pflegen, nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses 150 Euro Zuschuss pro Monat. Vorher hätten sie bis zu 220 Euro monatlich bekommen. „Das kann sich zum Nachteil auswirken“, so Schumann.

Frank Maatz sagt, er könne die Kritik verstehen. Doch für die Stadt ginge es primär darum, Anreize zu schaffen, damit mehr Meerbuscher Kinder aufgenommen werden. Der Rat muss dem Vorschlag in seiner nächsten Sitzung noch zustimmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort