Tödliche Schüsse in Neuss Mutmaßlicher Mörder voll schuldfähig

Der Meerbuscher, der Ende April seine Ex-Freundin in Neuss erschossen haben soll, hat die Tat am Dienstag erneut abgestritten und Details aus dem psychologischen Gutachten „korrigiert“. Schon am Mittwoch könnte ein Urteil fallen.

 Der Angeklagte bei einem Auftritt vor einigen Jahren.

Der Angeklagte bei einem Auftritt vor einigen Jahren.

Foto: Uli Dackweiler

 Immer wieder wischte sich der Angeklagte Tränen aus dem Gesicht. Doch für seine Aussagen erntete der 32-Jährige nur Kopfschütteln auf den Zuschauerrängen. Am Dienstag, einen Tag vor den Plädoyers und einem möglichen Urteil, bekräftigte der Meerbuscher erneut seine Unschuld.

Dabei sieht es die Staatsanwaltschaft Düsseldorf als erwiesen an, dass er Ende April dieses Jahres seine Ex-Freundin Constanze K. in der Neusser Nordstadt erschossen hat. Die 27-Jährige hatte noch vergeblich versucht, in einem Blumenladen an der Gladbacher Straße Schutz zu finden.

Minuten nach der Tat soll sich der mutmaßliche Todesschütze auf Bahngleise in der Nähe des Ladens gelegt haben, um Selbstmord zu begehen. Er verlor beide Beine, aber nicht sein Leben.

Die wichtigste Erkenntnis am Dienstag im Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht: Laut des psychologischen Gutachters ist der unter anderem wegen Mordes angeklagte Meerbuscher voll schuldfähig. Sein Charakter weise zwar narzisstische Züge auf, eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung liege allerdings nicht vor.

Der Angeklagte nutzte den Dienstagmorgen vor allem dazu, um Details aus dem psychologischen Gutachten „richtigzustellen“. So habe er keinen Abitur-Schnitt von 3,4, sondern von 3,2. Bei der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) habe er nicht „aus freien Stücken“ mitgemacht, sondern nur, weil er von Mitschülern dazu „überredet“ worden sei. Auch dass er seine Ex-Freundin – das spätere Mordopfer – als „liebsten Mensch der Welt“ bezeichnet habe, sei in dem Gutachten nicht berücksichtigt worden.

Mehrfach wurde der Angeklagte bei seinen Ausführungen vom Richter darauf hingewiesen, dass er zum konkreten Tatvorwurf Stellung beziehen solle. Dazu hatte der 32-Jährige allerdings lediglich zu sagen, dass er bei seiner Version vom vorangegangenen Verhandlungstag bleibe. Und die lautet wie folgt: Die später in einem Gebüsch aufgefundene Schuss-Waffe habe er sich im Rotlicht-Milieu besorgt, um sich das Leben zu nehmen. Allerdings habe er die Pistole der Marke „Smith & Wesson“ nicht komplett bezahlen können. Am Tattag seien drei Männer bei ihm erschienen, um das Geld einzufordern. Ihre Forderung: Er solle sich die Restsumme bei seiner Ex-Freundin leihen. Wenig später soll Constanze K. sich bereit erklärt haben, das fehlende Geld abzuheben. Auf dem Weg zum Geldautomaten soll plötzlich ein Schuss gefallen sein. „Lauf weg“ habe er noch gerufen, und sei dann selbst geflohen. Am Bahndamm soll er noch eine Handy-Nachricht an die Eltern des Todesopfers verschickt haben. Der Inhalt: „Damit ihr seht, wie es ist, sein einziges Kind zu verlieren.“ Dabei habe es sich ihm zufolge um eine alte Nachricht gehandelt, die er in dem Moment „aus Versehen“ verschickt habe.

Am Dienstag versuchte der Angeklagte noch zu erwirken, dass Ex-Freundinnen von ihm als Zeuginnen aussagen. Damit wolle er beweisen, dass es in den Beziehungen nie zu Gewalt oder sexuellen Übergriffen gekommen sei. Zudem setzte er sich dafür ein, dass sein Handy ausgewertet wird. Aus darauf gespeicherten SMS gehe hervor, dass er in den Tagen vor dem Tod seiner Ex-Freundin von dem angeblichen Waffenhändler „massiv“ bedroht wurde. Der Richter schloss zwar nicht aus, dass es zu einer Bedrohung gekommen sei, die Kammer müsse die Ereignisse vom Tattag aber herausgesondert bewerten“.

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