Meerbusch Darlehen oder Schmiergeld?

Düsseldorf · Bauunternehmer Josef Wund und die beiden früheren Angestellten der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath bestreiten vor dem Landgericht Stuttgart ihre Schuld.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Die drei Hauptangeklagten bestreiten die Vorwürfe, dass beim Bau der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath "Schmiergeld" geflossen sei. Der als "Bäderkönig" bekannt gewordene Bauunternehmer Josef Wund (72) und die einstmals leitenden Angestellten der Meerbuscher Rehaklinik erklärten sich zum Prozessauftakt vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart als nicht schuldig.

Während Wund bei seinen Angaben zur Person lebhaft erzählte, wie er auf besonderen Wunsch des Bundespräsidenten und der Bundesregierung die einzige Weltausstellung auf deutschem Boden termingerecht organisiert und den Deutschen Pavillon der Expo in Hannover gebaut habe, trugen die Anwälte des ehemaligen Chefarztes und des früheren Geschäftsführers der St.-Mauritius-Therapieklinik eine gemeinsame und sachliche Erklärung vor.

Laut Anklage soll Wund zwischen 2000 und 2004 mehr als zwei Millionen Euro an die beiden Ex-Klinikangestellten gezahlt und schon 1996 eine "Unrechtsvereinbarung" getroffen haben, damit er den Zuschlag des späteren Käufers und Betreibers bekomme.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Deckers, der den vor Wochen fristlos entlassenen Chefarzt vertritt (RP berichtete), erklärte zu Beginn, dass der Vorwurf der "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" ins Leere ziele.

Zu dem Zeitpunkt, als die angebliche Unrechtsvereinbarung getroffen worden sei, habe der spätere Betreiber — die Krankenhaus Mörsenbroich Rath GmbH (KMR) — überhaupt keine Rolle gespielt. Der sei erst 1998 ins Spiel gekommen. Wund habe aber das 50 000 Quadratmeter große Grundstück in Meerbusch bereits Ende 1996 erworben. Er habe damit eine Monopolstellung besessen. Ohne ihn sei eine Realisierung des Neubauvorhabens wie auch immer gar nicht möglich gewesen.

Dass die beiden Angeklagten Geld von Wund erhalten haben, bestreiten sie nicht. Allerdings haben sie dafür eine Erklärung parat. Weil der Ex-Chefarzt und der Ex-Geschäftsführer die Neubauidee schon ab 1993/94 in eigenem Namen verfolgt hatten, seien Kosten für eine Kölner Planungsgruppe entstanden, die der potenzielle Investor die Ferdinand-Lentjes-Stiftung nicht habe übernehmen wollen.

Als Wund 1996 ein deutlich günstigeres Angebot abgegeben habe als die Hochtief AG sei er in das Projekt eingestiegen. "Die Ferdinand-Lentjes-Stiftung entschied sich schließlich gegen einen Grundstückserwerb. Herr Wund erkannte das Potenzial des Projekts und erwarb das Grundstück von der Stadt Meerbusch", sagt Deckers. Wund stellte den beiden Angeklagten den Betrag zur Verfügung, den sie benötigten, um die schon tätig gewordene Planungsgruppe aus Köln zu entschädigen. "Aus wirtschaftlicher Perspektive hat Wund unseren Mandanten das Klinikvorhaben Meerbusch im Jahre 1996 abgekauft", analysiert Deckers.

Der Anwalt kritisierte die Staatsanwaltschaft, weil sie Schlussfolgerungen der Steuerfahndung kaum geprüft übernommen habe.

(RP)
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