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Landgericht Aral-Überfälle: Staatsanwalt fordert fast neun Jahre Haft

LEVERKUSEN · Ein Urteil im Prozess um zwei Überfälle auf die Aral-Tankstelle in Opladen könnte es am Freitag geben. Am Mittwoch waren die Plädoyers dran.

Die Staatsanwältin hat alles zusammengerechnet und kam dann zu ihrem Antrag einer Verhängung einer recht hoch erscheinenden Freiheitsstrafe: acht Jahre und zehn Monate. Wegen Raubüberfalls in besonders schweren Fällen. In ihrem Plädoyer vor der 14. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, die die beiden Straftaten auf die Opladener Aral-Tankstelle vor knapp einem Jahr verhandelte, wurden bei dem relativ hohen Strafmaß auch die bisherige kriminelle Laufbahn des 44-jährigen Angeklagte und noch Strafen, deren Vollzug außer Kraft gesetzt wurde, eingebracht.

Der Verteidiger musste in seinem Schlusswort bei der bisherigen Strategie und Aussage des Angeklagten bleiben, der gleich zu Beginn der Hauptverhandlung erklärt hatte: „Ich habe es nicht getan.“ Sein wichtigstes Argument wahr wohl, dass er zu allen bisherigen 30 Verfahren, die im Bundeszentralregister archiviert sind, immer gestanden habe. Nur eben die Überfälle auf die Tankstelle in Opladen will er nicht begangenen haben.

Da verwies er auf einen Bekannten – vermutlich sein Dealer –, der ihm immer wieder die Drogen besorgt hatte, die er „brauchte“. Er hatte zeitweise sogar bei dem Angeklagten in der Altstadtstraße gewohnt. Nach einem Streit will ihn der Angeklagte aus seiner Wohnung, in der er seinerzeit sogar auch noch mit seiner Ehefrau gewohnt hatte, herausgeschmissen haben. Der damalige Mitbewohner habe als Revanche die Überfälle begangen, war seine Erklärung. Er habe dabei so „auffällig unauffällig“ Spuren hinterlassen, dass die Fährte zwangsläufig zum Angeklagten führen musste.

Name und Anschrift dieses Bekannten konnte zuletzt die Noch-Ehefrau dem Gericht mitteilen. An der Burscheider Adresse, die die Polizei Anfang der Woche aufsuchte, kannte man den besagten Mann jedoch nicht. Somit konnte er nicht geladen oder vorgeführt werden. Und somit auch nicht die Mutmaßung des Angeklagten stützen oder widerlegen.

Für den Verteidiger war damit aber auch die Erklärung des Angeklagten nicht zu widerlegen, somit müsse er freigesprochen werden. Im Falle einer Verurteilung regte der Rechtsanwalt an, dass sein Mandant eher in eine therapeutische Einrichtung gehöre, um endlich die Drogensucht, die den 44-Jährigen immer wieder zurückwarf, in den Griff zu bekommen. Bei Umsetzung des Strafantrags der Staatsanwältin habe man ja genügend Zeit, das alles zu berücksichtigen. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

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