Leverkusen/Köln Supermarkt-Überfälle - Täter müssen bis zu sieben Jahre in Haft

Leverkusen/Köln · Das Urteil im Prozess um die beiden Supermarktüberfälle auf den Edeka-Markt in Flittard 2016 und den Rewe in Opladen 2017 - es ging und schweren Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung - ist gefallen. Die vier Angeklagten sind gestern vor dem Landgericht Köln zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die 23-jährige Angeklagte hatte von vornherein ein komplettes Geständnis abgelegt und die drei Mitangeklagten somit in die Bredouille gebracht.

Den angeklagten Italiener, der bei Edeka-Überfall den Marktleiter per Brecheisen stark verletzt hatte und der Rockergruppe Hells Angels zugeordnet wird, verurteilte das Gericht zu sieben Jahren Haft. Der Richter entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Die zweithöchste Strafe - fünf Jahre Haft - erhielt die ältere der beiden Halbschwestern. Die geständige 23-Jährige muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Letzte im Quartett, der Stiefsohn der älteren Schwester wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Den Schaden von mehr als 25.000 Euro müssen die Vier ebenfalls an die Opfer zurückerstatten.

Überraschend war die relativ hohe Strafe für die 23-Jährige, die die Justiz erst auf die Spur der Mittäter gebracht hatte. Am letzten Verhandlungstag gestern wurde auch ein zweiter Italiener vorgeführt, der den Fluchtwagen beim ersten Überfall in Flittard gefahren haben soll. Er wurde von den italienischen Justizbehörden nach Deutschland überstellt, trat nun im Prozess als Zeuge auf. Er machte allerdings von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch. Vom ihm war nichts zu hören. Der Mann muss sich in einem gesonderten Gerichtsverfahren für seine Beteiligung am ersten Überfall verantworten. Er war zum Prozessauftakt nicht greifbar gewesen. Er wurde von der 23-Jährigen gestern als Fahrer des Fluchtwagens identifiziert.

Ihr Verteidiger machte in seinem Plädoyer deutlich, dass es im Gerichtssaal eine Art imaginäre Linie zwischen seiner Mandantin und den übrigen Angeklagten gab. Er hatte für eine Strafe von maximal drei Jahren plädiert.

(RP)
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