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Leverkusen Haftstrafen für Drogenkuriere werden außer Vollzug gesetzt

Leverkusen · Im Prozess gegen zwei Lützenkirchener, die sich als Kuriere für einen nigerianischen Drogenring vor dem Kölner Landgericht verantworten mussten, wurde das Urteil verkündet: vier Jahre und drei Monate für den Haupttäter, drei Jahre und drei Monate für den "Helfer" wegen Besitzes und Beihilfe zum Drogenhandel. Damit blieb die 8. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts jeweils nur einen Monat unter dem Antrag des Staatsanwaltes.

Jedoch hatte der Anklagevertreter gleich deutlich gemacht, dass er sich auch ein etwas anderes Urteil (beispielsweise offener Vollzug) vorstellen könne. Darauf ging das Gericht in der Form ein, dass es den Haftbefehl aufhob und gleichzeitig die Freilassung mit strengen Auflagen verband. So müssen sich die Angeklagten zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und ihre Ausweise abgeben. Dabei gab das ansonsten bürgerliche Leben mit starker Bindung an die Familien wohl den Ausschlag für das milde Urteil. Neun Monate Untersuchungshaft bleiben somit erst einmal als Strafe.

Am letzten Tag dieses langwierigen Prozesses ging es ganz schnell. Die beiden Lützenkirchener legten ein Geständnis ab, gaben aber nur zwei Kurierfahrten von Amsterdam nach Genf zu. Zehn weitere Fahrten werden - dann auch zur Abkürzung des Verfahrens - auf Antrag des Staatsanwalts nicht weiter verfolgt. So bildeten die zwei Kurierfahrten am 8. und 15. November 2014 die Grundlage für die Verurteilung.

Vieles blieb trotz umfangreicher Zeugenvernehmungen im Unklaren, was nicht zuletzt auch am Verhalten der Schweizer Polizeibehörden lag. Die Schweizer beantragten zwar ein Rechtshilfeersuchen, doch erhielten einige Polizeibeamten dann keine Aussagegenehmigung. Dabei konnte die deutsche Justiz ohnehin nur insofern an der Aufklärung mitwirken, als die beiden Tatverdächtigen in Leverkusen wohnen. Denn die Straftaten fanden im Ausland statt: die Übernahme von Heroin im Umfang von ein bis zwei Kilogramm in Amsterdam, der Transport durch Belgien, Luxemburg und Frankreich in die Schweiz. Das war auch der Grund, warum die beiden Männer ihre Kurierfahrten als recht risikolos ansahen.

Obwohl die Polizei insgesamt zwölf Kurierfahrten mittels Telefonortung auflistete, sollen tatsächlich nur zwei Fahrten von den Angeklagten durchgeführt worden sein. Was die Vermutung nahelegt, dass noch weitere Fahrer aus dem Leverkusener Raum für die nigerianische Bande tätig gewesen sein müssten. Schon ein früherer Drogenkurier, der nach langjähriger Tätigkeit festgenommen wurde, kam aus Solingen. Dabei sei es Absicht der Bande gewesen, unauffällig aussehende weiße Männer zu gewinnen, weil die Nigerianer selbst davon ausgingen, aufgrund ihrer Hauptfarbe eher kontrolliert zu werden.

(sg-)
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