Leverkusen Gericht bremst Altenheim-Anbau aus

Leverkusen · Der Eilantrag eines Nachbarn an der Talstraße gegen die Baugenehmigung wegen zu wenig Abstandsfläche ist zulässig.

 Soll um Ein-Personen-Zimmer und Seniorenwohnungen erweitert werden: das Altenheim St. Albertus an der Talstraße. Dessen Träger kann den Anbau wegen eines Gerichtsbeschlusses jetzt aber erstmal auf Eis legen.

Soll um Ein-Personen-Zimmer und Seniorenwohnungen erweitert werden: das Altenheim St. Albertus an der Talstraße. Dessen Träger kann den Anbau wegen eines Gerichtsbeschlusses jetzt aber erstmal auf Eis legen.

Foto: Ralph Matzerath

Das Verwaltungsgericht Köln hat ein Bau-Vorhaben am Altenheim St. Albertus an der Talstraße gestoppt. Dort will der Kplus-Verbund als Träger der Einrichtung für rund 5,7 Millionen Euro einen Anbau errichten, zwei Nachbarn wehren sich dagegen. Sie stellten bei Gericht Eilanträge gegen die Baugenehmigung der Stadt Leverkusen, "die ihre nachbarrechtlichen Interessen nicht hinreichend beachtet haben soll", sagt Thomas Krämer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht.

Ein Antrag ist laut Gericht nicht zulässig, "weil anstelle der Eigentümergemeinschaft nur ein einzelner Wohnungseigentümer geklagt habe", entschieden die Richter. Der andere ist zulässig. Das Vorhaben verstoße "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen nachbarschützende Vorschriften, weil der nach dem Gesetz zu wahrende Abstand zu seinem Grundstück nicht beachtet worden" sei, beschloss das Gericht. Die Folge: "Im Moment darf nicht gebaut werden, von der Baugenehmigung darf der Bauherr derzeit keinen Gebrauch machen", erläutert Krämer.

Erfahren haben Stadt und Kplus-Verbund die Nachricht am Montag. Ab diesem Tag bleiben ihnen zwei Wochen Zeit, Beschwerde gegen die Beschlüsse zum Oberverwaltungsgericht einzulegen. Sollte es keine Beschwerde geben, "gilt der Beschluss solange, bis über die Klage entschieden ist, die beim Verwaltungsgericht anhängig ist. Bis darüber entschieden wird, kann es einige Monate dauern", sagt Krämer. Es sei möglich, dass der Bauträger in diesem Jahr nicht mehr bauen könne. Sollte Beschwerde eingelegt werden, gebe es verschiedene Fristen, die gewahrt werden müssten. Meist gehe es danach recht schnell, berichtet Krämer. Im schlimmsten Falle könne es aber auch hier Monate dauern. "Abstandsregelungen, also etwa das Bauen zu nah an der Grenze, sind rechtlich nicht ganz einfach", betont der Richter. "In einzelnen Fällen kann man näher an die Grenze heranbauen. Stadt und Bauträger hatten offenbar auf so eine Ausnahme gehofft. Das Gericht sah die jetzt nicht gegeben."

Der Kplus-Verbund will die Situation von einem Architekturbüro noch einmal genau prüfen lassen. "Dann werden wir entscheiden, wie weiter zu verfahren ist", sagt Cerstin Tschirner, Sprecherin des Verbundes. Es sei unter anderem zu überlegen, ob man die Planungen für den Bau ändert und einen neuen Bauantrag stellt. In dem Anbau, für den der Verbund einen älteren Gebäudeteil abreißen ließ, will der Träger Ein-Personen-Zimmer schaffen, um die gesetzliche Quote zu erfüllen. Hinzu kommen 15 Seniorenwohnungen. "Zurzeit können wir wegen des Abbruchs und angedachten Neubaus 13 Bewohner weniger aufnehmen", berichtet Tschirner. Eigentlich habe man ab Ende 2014 im Neubau wieder Leute unterbringen wollen. "Das kann sich jetzt stark verzögern. Wir werden auch überlegen, ob wir Regressforderungen an die Stadt stellen werden", betonte Tschirner. Ebenfalls werde darüber nachgedacht, ob man bei Gericht Beschwerde einlegen soll.

Das will die Stadt laut Baudezernentin Andrea Deppe mit dem Kplus-Verbund besprechen. "Auch wir werden uns in den Unterlagen die Abstandsflächen noch einmal genau ansehen", sagt sie. "Aus unserer Sicht sollte man nun aber erst einmal die genaue Prüfung des Gerichts abwarten." Eine Beschwerde könne mitunter auch nicht zielführend sein. Die Stadt hatte bereits 2010 eine Hauptbaugenehmigung für das Altenheim erteilt, Mitte Juni dieses Jahres sei eine Teilgenehmigung hinzugekommen, berichtet Deppe.

(RP)
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