Leverkusen Bewährungsstrafe für 40-Jährige wegen Beihilfe zum Raub

Leverkusen · Die Frau hatte bei dem schweren Raubüberfall auf einen Opladener Rewe-Markt im Mai 2017 das Fluchtauto besorgt.

Mit den Urteilen gegen vier Angeklagte, die am Raubüberfall auf den Opladener Rewe-Markt beteiligt waren, hatte die 17. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts am 21. Februar eigentlich einen Schlussstrich gezogen.

Eigentlich: Denn eine 40-jährige Beteiligte und damit Angeklagte war seinerzeit nicht erschienen. Das Verfahren gegen sie wurde abgetrennt und nun vor derselben Kammer verhandelt. Und wieder war die Angeklagte nicht da. Die Hauptverhandlung musste um zwei Stunden verschoben und die Polizei benachrichtigt werden, um sie dann vorzuführen. Der "Nachtrag" zum damals umfangreichen Hauptverfahren, bei dem der schwere Raubüberfall auf den Markt im Mai 2017 verhandelt wurde, dauerte nur einen Tag. Das Urteil: sechs Monate, wobei die Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt wird. Die vier Mittäter erhielten damals Freiheitsstrafen zwischen vier und sieben Jahren. Obwohl das Gericht im Februar auf schweren Raub erkannte, verurteilte es die 40-Jährige nun lediglich wegen Beihilfe zum Raub. Die Begründung: Sie wusste zwar, als sie das Fluchtauto besorgte, dass "ihre Bekannten" einen Überfall planten, aber von Raub - insbesondere von einem "schweren Raub" hatte sie keine Ahnung.

Inzwischen habe sie den Kontakt zu den "Freunden" abgebrochen. Als der Richter andeutete, dass man die beiden Frauen aus dem verurteilten Täter-Quartett als Zeugen vorführen lassen könne, reagierte sie fast panisch: "Bloß nicht, damit will ich nichts mehr zu tun haben."

Damals war die Angeklagte nicht erschienen, weil sie sich um ihren schwer kranken Sohn kümmern musste. Das stimmte wohl auch, wie das Gericht inzwischen weiß. Ihre Beihilfe bestand darin, dass sie das Fluchtauto besorgte. Sie sprach einen Bekannten an, ob sie seinen Golf ausleihen könne, ihr Auto sei fahruntüchtig. Sie wolle eine Bekannte vom Flughafen abholen.

Die Fahrt zum Rewe-Markt unternahm dann einer der Räuber. Weil sich die Gruppe nicht sicher war, ob das Fahrzeug erkannt wurde, stellte sie es ab und informierte den Besitzer, dass etwas passiert sei. Der meldete bei der Polizei einen Diebstahl. Die Frage, ob er womöglich etwas von dem Überfall - wenn auch danach - wusste, wurde nicht gestellt.

Der 40-Jährigen war die Erleichterung über das Urteil deutlich anzumerken. Wozu letztlich auch ihr Geständnis beigetragen hatte - und ihre Versicherung, künftig ein straffreies Leben zu führen. Dabei soll ihr ein Bewährungshelfer zwei Jahre zur Seite stehen. Beim kleinsten Vergehen könne die Bewährung widerrufen werden, und dann müsse auch sie ins Gefängnis, betonte der Richter. Das hatte sie schon einmal für zwei Wochen von innen gesehen hat, als die Polizei die ersten Beweise bei der Ermittlung der Raubüberfälle zusammengetragen hatte.

(RP)
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