Langenfeld/Mettmann Was tun, wenn jemand Hitler heißt?

Langenfeld/Mettmann · In der Kreisverwaltung Mettmann gibt es eine eigene Stelle für Namensänderungen. Andrea Laflör kümmert sich darum, wenn jemand seinen ungeliebten Nach- oder Vornamen wechseln möchte. Das kommt jährlich etwa 65 Mal vor.

 Andrea Laflör kümmert sich in der Kreisverwaltung um den Bereich öffentlich-rechtliche Namensänderung.

Andrea Laflör kümmert sich in der Kreisverwaltung um den Bereich öffentlich-rechtliche Namensänderung.

Foto: Matzerath

Namen sind wie Schall und Rauch — meistens. Doch es gibt auch solche, die machen ihrem Inhaber das Leben richtig schwer. Tatsächlich ist es möglich, den Nach- oder auch den Vornamen zu wechseln. Beim Kreis Mettmann gibt es eigens dafür eine Stelle: Andrea Laflör kümmert sich um den Bereich öffentlich-rechtliche Namensänderung.

Eine Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Immerhin rund 65 Mal im Jahr kommt sie im Kreis vor. Die betroffene Person muss nachweisen, dass sie durch die jetzige Namensführung behindert wird. Da gibt es recht eindeutige Beispiele: Wer Fick, Puff oder Hitler heißt, darf sich einen neuen Namen aussuchen. Manchmal kann es genügen, den alten Namen nur ein wenig abzuändern: Aus Furunkel wird dann Funkel oder aus Puff kurzerhand Paff. Andrea Laflör erinnert sich an das Beispiel Hitler. Da suchten sich die Betroffenen einen komplett neuen Namen aus. "Aber solch prominente Namen wie Merkel oder Gauck sind dann tabu" erklärt Laflör.

Eine Namensänderung kann generell beantragt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ob dieser gegeben ist, wird durch das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Mettmann geprüft. Vor einer Namensänderung müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Berichtigung des Namens, ausgeschöpft worden sein. Das Antragsformular erhält man im Bürgerbüro oder im Standesamt sowie in den Kreis-Service-Centern in den Rathäusern der Städte Ratingen und Velbert. Je nach Verwaltungsaufwand fallen Kosten an, die sich auch an den Einkommensverhältnissen der Antragsteller orientieren: Die Änderung des Vornamens kostet in der Regel 555 Euro, die des Vornamens 255 Euro.

Am häufigsten soll der Nachname geändert werden, wenn es sich um ein Kind handelt, das den Nachnamen des mittlerweile von der Mutter geschiedenen Ehemanns trägt. Dann wird oft der Mädchenname für das Kind gewünscht. Was Eltern mit der Wahl des Vornamens für ihr Kind anrichten können, zeigt sich meistens erst im Kindergarten: Da wurde zum Beispiel ein Mädchen, das die Eltern Lilly Fee genant hatten, ständig mit der Comic-Prinzessin Lillyfee in Verbindung gebracht und gehänselt, so dass der Zusatzname Fee vom Amt gestrichen wurde. Ohnehin, so Laflör, komme es auch vor, dass Menschen ihren Zweit- oder Drittnamen nicht mögen und diesen ablegen möchten. Manche Vornamen sind auch so kompliziert, dass die betreffende Person ständig falsch angeschrieben wird. Auch werden Namen vergeben, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind. Kay oder René sind Beispiele dafür, dass Kinder oder auch Erwachsene nicht zufrieden sind mit ihrem Namen.

Die Eltern, so Andrea Laflör, haben aber das Recht, den Kindernamen zu bestimmen und "entscheiden manchmal auch gegen den Rat des Standesbeamten". Es gibt auch Anträge ohne Aussicht auf Erfolg. Andrea Laflör erinnert sich an einen Mann, der mindestens 200 Kilo wog — und Dünn hieß. Sein Vorschlag, ihn in McDünn umzubenennen, wurde aber abgelehnt.

(RP)
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