Langenfeld Neue Regelungen setzen auf Verantwortung und Vernunft

Langenfeld · Die lückenlosen Eingangskontrollen weichen Stichpunktkontrollen. Es gilt aber weiterhin, dass nur Genesene und Geimpfte die Geschäfte betreten dürfen.

 Einlasskontrollen werden von Stichpunktkontrollen abgelöst.

Einlasskontrollen werden von Stichpunktkontrollen abgelöst.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die neue Coronaschutzverordnung bringt einige Vorteile mit sich: Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten wegen der regelmäßigen Schultestungen seit Mittwoch, 9. Februar, als immunisiert. Auch die Kontrolle der 2G-Regel im Einzelhandel ändert sich: Die lückenlosen Eingangskontrollen weichen Stichpunktkontrollen. Es gilt aber weiterhin, dass nur Genesene und Geimpfte die Geschäfte betreten dürfen. In den Gaststätten bleibt es bei der 2G+ Regel für Besucher. Auch bei den Dienstleistungen ändert sich eigentlich nichts. Wer allerdings bei einem Dienstleister nur Artikel in dessen Ladenlokal kauft, für den gilt die 2G-Regel für den Zeitraum des Erwerbs, so die Stadt.

Die neu eingeführten „geschützten Brauchtumszonen“ für den Karneval werde es in Langenfeld nicht geben, teilt die Verwaltung mit. „Hier sind vom Land aber eher die traditionellen, öffentlichen Zusammenkünfte in den Rheinmetropolen gemeint. In Langenfeld haben solche spontanen Zusammenkünfte keine Tradition und damit auch keine Relevanz für die genannten Ausnahmeregelungen des Landes. Der Straßenkarneval in Langenfeld findet stets in Zusammenhang mit Bühnenprogrammen oder den großen Umzügen statt, die in den Brauchtumszonen aber ohnehin verboten wären“, teiltdie Stadt mit.

(dh)
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