SPD-Ratsherr Stadt zahlt für Ertürk-Wohnungen bis 2021

Krefeld · Die Stadtverwaltung hat die Mietverträge für die 18 Wohnungen des SPD-Ratsherrn Mustafa Ertürk aufgehoben. Aufgrund unterschiedlicher Laufzeiten endet der letzte Vertrag am 31. August 2021. Das teilte die Kommune jetzt mit. Die Staatsanwaltschaft ist in dem Fall noch nicht weitergekommen. Eine Anzeige wegen des Verdachts des Betrugs ist anhängig.

 Der Mietvertrag zwischen der Stadt und dem SPD-Ratsherrn Mustafa Ertürk für Wohnungen an der Heideckstraße sind vorzeitig gekündigt worden.

Der Mietvertrag zwischen der Stadt und dem SPD-Ratsherrn Mustafa Ertürk für Wohnungen an der Heideckstraße sind vorzeitig gekündigt worden.

Foto: Norbert Stirken

Einstimmig hatten Krefelder Ratspolitiker im vergangenen Sommer beschlossen, die Mietverträge der Stadt Krefeld für die Wohnungen des SPD-Ratsherrn Mustafa Ertürk aufzulösen. Durch eine von Oberbürgermeister Frank Meyer veranlasste Prüfung waren die Geschäfte zwischen Ratsherrn und Kommune ins Zwielicht geraten. Die Staatsanwaltschaft prüft seit November 2017, ob der Anfangsverdacht ausreicht, um Ermittlungen wegen des Verdachts strafrechtlich relevanter Vergehen ausreicht. „Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, erklärte Axel Stahl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld auf Anfrage unserer Redaktion. Darüber hinaus ist die Anzeige eines Meerbuscher Rechtsanwalts anhängig, der einen Betrugsverdacht hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung äußert.

Der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses im Juli 2018 war im Grunde geeignet, um die öffentliche Diskussion über den SPD-Ratsherrn zu beenden, vorausgesetzt, auch die Staatsanwaltschaft wäre zu einer abschließenden Meinungsbildung in dem Sinne gelangt, dass dem Kommunalpolitiker nicht vorzuwerfen sei. Das ist bislang nicht der Fall.

Auch die von der Stadtverwaltung angekündigte Absicht, bis Ende 2018 alle von der Via Real Estate Finance GmbH gemieteten Wohnungen aus dem Eigentum des Ratsherrn an ihn zurückzugeben, ist bislang nicht erfolgt und wird wohl auf absehbare Zeit nicht realisiert. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte Stadtsprecher Timo Bauermeister, dass die „Mietverträge mit Herrn Ertürk zur Heideckstraße zum 31. August 2018 aufgehoben“ worden seien. Die Rückgabe sei erfolgt. „Die Mietverträge mit der Via Real Estate Finance GmbH wurden aufgehoben. Aufgrund unterschiedlicher Laufzeiten endet der letzte Vertrag am 31. August 2021.“ Aus diesem Grund seien die Wohnungen derzeit noch belegt und werden genutzt.

Ertürk hätte als Mandatsträger die Zustimmung des Stadtrates für seine Mietverträge zwischen ihm direkt und der Kommune bedurft. Die Zustimmung fehlte und wurde auch nachträglich nicht erteilt. Ertürks Wohnungen an der Inrather Straße, der Hubertusstraße und am Hager Weg wurden über die Via Real Estate Finance GmbH vermietet, deren Geschäfte Ertürks Lebensgefährtin führte. Sie hat die Geschäftsführung inzwischen abgegeben. Das spiele für Stadt keine Rolle, sagte Bauermeister. „Die Mietverträge wurden mit der Via Real Estate Finance GmbH abgeschlossen und nicht mit der Lebensgefährtin. Die Via Real Estate Finance GmbH ist weiterhin Vertragspartnerin.“

Über die weitere Laufzeit einiger Verträge für Ertürks Wohnungen bis ins Jahr 2021 zeigten sich diverser Ratspolitiker verwundert. Walter Fasbender (CDU) will der Sache nachgehen und von  der Verwaltung einen Bericht einfordern. „Die einstimmige Absicht des Ausschusses  war klar anders“, sagt er. Auch Joachim C. Heitmann, FDP-Fraktionsvorsitzender und Rechtsanwalt, ist irritiert. Beide sind davon ausgegangen, dass der Komplex deutlich vor 2021 abgeschlossen wäre.

Zum Hintergrund: In den Prüfberichten war unter anderem von der Vermietung eines Schwarzbaus, Schimmel, fehlenden Rauchmeldern, falschen Angaben über die Wohnungsgröße, gleichsam doppelt gezahlten Nebenkosten, zu Lasten der Stadt geänderten Verträgen, fehlenden oder nicht unterschriebenen Wohnungsübergabeprotokollen, fehlenden Rechnungen, fehlenden Aktenvermerken und noch einiges mehr die Rede. Ein Jurist von Haus & Grund sieht in dieser Liste Ansatzpunkte für außerordentliche Kündigungen. Angaben zur Wohnfläche im Mietvertrag, die mehr als zehn Prozent von der Realität abweichen und  vermietete Wohnungen ohne entsprechende Nutzungsgenehmigung berechtigten zum Beispiel zu einer fristlosen Kündigung. Details dazu hat die Stadt nicht mitgeteilt.

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