Arbeitsgericht Krefeld „Ein Maulkorb für Betriebsratsmitglieder geht zu weit“

Krefeld · Ein Beschäftigter von Outokumpu klagt vor dem Arbeitsgericht Krefeld gegen seine Abmahnung.

Die Reihe der gerichtlichen Auseinandersetzungen von Belegschaftsmitgliedern des Stahlkonzerns Outokumpu mit ihrem Arbeitgeber beziehungsweise innerhalb des Betriebsrates geht weiter: Gestern klagte ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung, die er für das Verteilen von Flyern erhalten hatte. Ein ähnlicher Fall wurde bereits von Richterin Karola Dicks-Hell verhandelt. Diesmal liegt die Angelegenheit beim Krefelder Arbeitsgericht auf dem Tisch von Richterin Monika Lepper-Erke.

Sie war sehr bemüht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie schlug vor, dass die Abmahnung zu einem bestimmten Termin vorzeitig aus der Personalakte des Klägers entfernt werden könnte. Die Beklagte zeigte sich sperrig, und der Kläger sah sich im Recht. Offen sprach die Richterin das Betriebsklima bei Outokumpu an. Jedes Verfahren am Arbeitsgericht mache die „Stimmung im Betrieb kaputt“, sagte sie. Eine Abmahnung trage nicht zur Befriedung bei.

Darüber hinaus halte sie die Betriebsvereinbarung, nach der nur der Betriebsrat die Belegschaft mit Flyern und Aushängen auf dem Werksgelände informieren dürfe, für sehr fragwürdig. „Der Arbeitgeber ist nicht derjenige, der dem Betriebsrat sagt, wer was wozu sagen darf“, erklärte Monika Lepper-Erke. Ein Maulkorb für Betriebsratsmitglieder gehe zu weit, ergänzte sie.

Ebenso wie Richterkollegin Karola Dicks-Hell legte Monika Lepper-Erke das Augenmerk auf den Inhalt des verteilten Flyers. Sie erkannte in der Formulierung „es gibt Grund zur Besorgnis, dass der Arbeitgeber versuchen wird, die übertariflichen Vergütungen zu überprüfen gegebenenfalls Anpassungen mit dem Betriebsrat verhandeln zu wollen. Im Klartext: ein Griff in euer Portemonnaie“ Anlass zur Kritik. Die Passage „ein Griff in euer Portemonnaie“ gehe über reine Information hinaus und sei eher im Bereich Agitation angesiedelt, die geeignet sei, den Betriebsfrieden zu stören. „Die Äußerung ist zu scharf“, urteilte die Richterin.

Der Anwalt des Klägers trug vor, dass die mögliche Streichung außertariflicher Vergütungen in diversen Gremien Thema gewesen sei und insofern nicht aus der Luft gegriffen. Unserer Redaktion liegt ein Schreiben der Personalabteilung an die Belegschaft in Krefeld mit Datum vom 20. September 2018 vor. Darin heißt es wörtlich: „Derzeit gibt es keinerlei Bestrebungen, die übertariflichen Zulagen zu streichen.“ In Teilen der Belegschaft wird über das Wort „derzeit“ diskutiert. Zur Beruhigung hat diese Klarstellung nicht überall beigetragen.

Das Verfahren soll im kommenden Jahr am Donnerstag, 24. Januar, fortgesetzt werden.

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