Krefeld Outokumpu-Beschäftigte fechten Korrektheit der Betriebsratswahl an

Krefeld · Der Gütetermin gestern beim Arbeitsgericht scheiterte. Jetzt haben die streitenden Parteien Zeit, die umfangreiche Mängelliste zur Wahl der Arbeitnehmervertreter zu begründen, beziehungsweise zu entkräften.

Arbeitnehmer von Outokumpu Nirosta liegen sich in den Haaren: Anlass ist die Wahl des Betriebsrates. Das Ergebnis sei nicht rechtmäßig zustande gekommen, sagen vier Wahlbewerber und suchten den Weg zum Arbeitsgericht. Gestern war Gütetermin. Eine Einigung kam nicht zustande. Die hätte auch nur durch den Rücktritt des aktuellen Betriebsrates erfolgen können, der damit den Weg für Neuwahlen freimachen würde.
Die Liste der durch den Anwalt der Antragsteller angeführten Mängel ist lang. In acht Punkten greifen die Outokumpu-Beschäftigten die Betriebsratswahl an. Der Verhandlungssaal am Preußenring war voll besetzt.

Kritikpunkte sind unter anderem, eine "Einmischung des Arbeitgebers", der sich für eine Personenwahl (statt Listenwahl) ausgesprochen haben soll, die Anordnung der Briefwahl für einzelne Abteilungen wie Werkschutz, Werkfeuerwehr und Ärztlicher Dienst sowie mangelhaft versiegelte Wahlurnen. Mit diesen Punkten seien die Fehlpunkte bei der Wahl der Arbeitnehmervertretung bei dem finnischen Stahlkonzern am Standort Krefeld noch nicht erschöpfend beschrieben, sagte der Anwalt.

Hinzu kämen "diffamierende Äußerungen über Wahlbewerber" (sie seien egoistisch), fehlende Wahlinformationen in türkischer Sprache (obwohl ein Drittel der Belegschaft Migrationshintergrund habe) und eine unzureichend öffentliche Auszählung der Stimmen (von drei Tischen sei einer von Beobachtern nicht einsehbar gewesen). Ferner seien ausgerechnet an Tor 4, durch das zwei Drittel der Belegschaft seinen Weg zur Arbeit nehme, keine Wahlunterlagen ausgelegt worden.

Schwerer wiegt allerdings der Verdacht einer Wahlmanipulation: Am Ende sollen mehr Stimmzettel in den Urnen gelegen haben, als Wähler sich an der Betriebsratswahl beteiligt hätten. Dieser Verdacht leitet sich aus Aussagen her, die angeblich am vorletzten und am letzten Tag der Wahl gemacht wurden. So soll nach zweistündiger Öffnung des Wahllokals am letzten Tag die Wahlbeteiligung unverhältnismäßig von 64 auf 74 Prozent gestiegen sein. "Dabei haben nur rund 35 Personen ihre Stimme abgeben", erklärten die Antragsteller.

Der Richter setzt den Kammertermin für den 27. Juni fest. Bis zum 18. Mai haben die Rechtsbeistände des derzeitigen Betriebsrats und des Arbeitgebers Outokumpu Zeit, einen umfassenden Schriftsatz zu den Vorwürfen zu verfassen und dem Anwalt der vier Wahlbewerber, die das Ergebnis und das Zustandekommen des Ergebnisses anfechten, zu übersenden. Der wiederum hat eine Frist bis zum 11. Juni zur Entgegnung einzuhalten. Der Richter hielt sich gestern in der Sache vollkommen bedeckt. Er unterstellte lediglich, dass die Wahl nicht wegen grundsätzlicher Rechtsverletzungen "nichtig" sein könnte. Ob die Wahl und das Ergebnis "anfechtbar" sei, ließ er völlig offen. Sollten die Antragsteller erfolgreich sein, wären in jedem Fall Neuwahlen nötig.

Zu einzelnen Punkten entgegnete der Rechtsbeistand von Outokumpu beziehungsweise des Betriebsrates schon gestern mündlich. Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts erklärte er, dass der "Arbeitgeber bei der Wahl nicht nur Objektivität verpflichtet" sei, also seine Meinung äußern dürfe. Hinsichtlich der Wahlunterlagen in türkischer Sprache entgegnete er, dass nur 14 Prozent der Belegschaft nicht deutsch sei und von den 184 Beschäftigten mehr als 150 länger als 15 Jahre bei Outokumpu arbeiteten, der Sprache also mächtig seien.

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