Kleinenbroich Stadt stoppt wildes Roden in der Brutzeit

Kleinenbroich · Einem Schlachtfeld gleicht das Gelände an der Nikolausstraße 2A: Hecken werden gekappt, alte Bäume liegen entwurzelt auf der Wiese. Aufgebrachte Nachbarn rufen die Polizei, die Stadt stoppt die Fällaktion des Eigentümers.

Das verwaiste Grundstück mit einem verwilderten Garten zwischen Martinshütte und Nikolausstraße sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Ärger: Auf dieser verwilderten Fläche sollen zum Leidwesen der Nachbarn zwei viergeschossige Familienhäuser mit jeweils elf Wohnungen gebaut werden. Sie sind aufgebracht, sammelten mehr als 80 Unterschriften. Einige von ihnen beschritten sogar den Klageweg gegen die Stadt Korschenbroich als Baugenehmigungsbehörde. Als in dieser Woche dann der Eigentümer mit Raupe und Bagger anrückte und zur großflächigen Rodung ansetzte, riefen diese Nachbarn die Polizei. Die Stadt wurde aktiv: Sie stoppte zunächst auf unbestimmte Zeit die Rodung.

Hans Scharré ist fassungslos. Kopfschüttelnd zeigt er auf einen riesigen Weidenkätzchen-Baum, der mit aufgebrochener Wurzel abgeknickt am Boden liegt. Er hatte die Arbeiter auf das Bundesnaturschutzgesetz und damit auf das Verbot, vom 1. März bis 31. September Bäume, Sträucher und Hecken großflächig zu beseitigen, hingewiesen.

Als der Bautrupp unbeirrt die Fällaktion fortsetzte, informierte Scharré die Untere Landschaftsbehörde beim Rhein-Kreis, Dr. Theo Verjans vom städtischen Umweltamt und zudem noch die Polizei. "Hier kann man nicht einfach alles platt machen, ein Biotop vernichten und die Behörden vor vollendete Tatsachen stellen." So sah es für Scharré aus. Und auch Hermann Jennes ist aufgebracht. Er will immer noch das Bauvorhaben von Marc Arning verhindern. Damit die Stadt Korschenbroich die erteilte Baugenehmigung zurücknimmt, hat Jennes den Klageweg beschritten. Zurzeit ist die Klage auf Rücknahme der Baugenehmigung beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.

Hans Scharré und Hermann Jennes sehen in dem Verhalten des Grundstückeigentümers und Investors einen "klaren Straftatbestand". Sie sprechen vom "Verstoß gegen die zwingend vorgeschriebene Artenschutzprüfung" und vom "vorsätzlichen Roden von Büschen, Hecken und Sträuchern nach dem 28. Februar".

Für Bauamtsleiter Dieter Hoffmans ist die erteilte Baugenehmigung im Gespräch mit unserer Zeitung kein Thema: Da beruft er sich auf das "schwebende Verfahren", aber zu der von Marc Arning in Auftrag gegebenen Rodungsaktion stellt Hoffmans auf RP-Anfrage fest: "Das war nicht korrekt. Das war dem Unternehmer auch bekannt." Die Stadt habe ihn im Januar schriftlich auf die Nist- und Brutzeiten hingewiesen. "Er darf bei entsprechender Ersatzbepflanzung alles abholzen, aber er muss sich dabei an die erlaubten Zeiten halten", spricht Hoffmans die vom Grundstückseigentümer ganz klar überschrittene Frist an. Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky unterstützt das Einschreiten der Stadt: "Wir werden als Kreis den Eigentümer anhören. Ich kann derzeit nicht ausschließen, dass er ein Bußgeld zahlen muss."

Marc Arning ist sich keiner Schuld bewusst: "Ich habe eine Baugenehmigung. Also bin ich auch davon ausgegangen, dass ich mein Gelände jederzeit roden kann."

(RP/rl)
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