Jüchen/Korschenbroich Kreisweite Regelung für Kanal-TÜV gesucht

Jüchen/Korschenbroich · Die Dichtheitsprüfung sorgt für Gesprächsbedarf. Am 18. März soll es ein Treffen aller Kreis-Kommunen geben. Neuss jedoch hat bereits abgesagt.

 Beim Kanal-TÜV wird geprüft, ob die Abwasserleitungen dicht sind. Ein solcher Test kostet zwischen 300 und 500 Euro.

Beim Kanal-TÜV wird geprüft, ob die Abwasserleitungen dicht sind. Ein solcher Test kostet zwischen 300 und 500 Euro.

Foto: J. Venn

Die vom Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen verabschiedete Gesetzesänderung zur Dichtheitsprüfung sorgt nicht nur bei den Hausbesitzern für Verunsicherung. Auch in den Rathäusern ist der Gesprächsbedarf groß. Bei der Grevenbroicher Verwaltung wird daher ein Vorstoß von Jüchens Bürgermeister Harald Zillikens begrüßt: Dieser hat ein gemeinsames Gespräch von Vertretern aller Kommunen im Rhein-Kreis Neuss angeregt. Als Termin ist der 18. März avisiert. Stadtsprecher Andreas Sterken betont: "Wir werden daran teilnehmen."

Der Neusser Bürgermeister Herbert Napp hingegen würde eine Teilnahme nur als Höflichkeitsbesuch ansehen. "Ich sehe derzeit keinerlei Handlungsbedarf", sagt er. Im Neusser Rathaus wird mit Klagen gegen die Änderung des Landeswassergesetzes gerechnet, die sich zum Teil auch schon abzeichnen. Bevor die Bürger also mit großem Aufwand angeschrieben werden, will Napp erst den Ausgang dieser gerichtlichen Überprüfung abwarten. Ziel des von Zillikens initiierten Gesprächs sollte eine kreisweit möglichst einheitliche Regelung für die Dichtheitsprüfung sein. Nach der Gesetzesänderung überlässt es die Landesregierung den Kommunen, ob die Hausbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten überhaupt eine Dichtheitsprüfung durchführen müssen. Harald Zillikens stellt in ironischem Ton klar: "Die Landesregierung hat die Kommunen geradezu damit beglückt, ihnen diese Entscheidung zu überlassen." Denn es werde Härtefälle geben — zum Beispiel, wenn eine Straße zum Teil in und zum Teil außerhalb eines solchen Wasserschutzgebietes liegt. "Das dürfen wir dann erklären, und dafür ist eine möglichst einheitliche Regelung im Rhein-Kreis sinnvoll", meint Zillikens. Für die Schlossstadt wird ein Vertreter der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich (WGV) an dem Treffen teilnehmen. WGV-Geschäftsführer Rainer Baumgardt stellt klar: "Wir würden es begrüßen, auf Kreisebene eine einheitliche Vorgehensweise durch Abstimmung der Kommunen zu erreichen."

Innerhalb der Wasserschutzzonen gilt eine gesetzliche Prüffrist bis 2020. Die WGV hatten schon von 2009 bis 2011 die Hauseigentümer in den Wasserschutzzonen angeschrieben. "Das heißt: Es wurden Betroffene angeschrieben, die auch nach der neuen Regelung die Dichtheitsprüfung bis 2020 durchführen müssen", erklärt Baumgardt.

Korschenbroichs Bürgermeister Heinz Josef Dick bemängelt, dass sich das Land noch klar positionieren müsse. "Wichtig ist die Frage, welche Wasserschutzzonen für die Prüfung herangezogen werden." Die Stadt Korschenbroich wird am Treffen am 18. März teilnehmen. "Allerdings erwarte ich nicht, dass das Land bis dahin eine Verordnung auf den Weg gebracht hat. Die entscheidende Aussage zu den Wasserschutzzonen vom Land wird fehlen."

(RP/jco)
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