Kölner Zoll führt Prüfung durch Verstöße bei mehr als jedem dritten Gastronomiebetrieb

Köln · 43 Gastronomiebetriebe hat das Hauptzollamt in Köln in der Region um Köln und Bonn geprüft. Bei mehr als jedem dritten Betrieb wurden Verstöße festgestellt.

Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, wie das Hauptzollamt am Samstag mitteilte.

Etwa 80 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln kontrollierten am Freitagabend 43 Gastronomiebetriebe mit insgesamt 160 Beschäftigten. „17 Beschäftigte gaben an, den ersten Tag oder zur Probe zu arbeiten. Das hören wir sehr oft, doch die Arbeitgeber haben die Pflicht, alle Mitarbeiter*innen direkt bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung zu melden“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts. Wer das nicht tue, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro rechnen.

Ebenfalls ermittelt wird wegen fehlender Stundenaufzeichnungen (sieben Fälle), Missbrauch von Sozialleistungen (sechs Fälle), fehlender Mindestlohnzahlung (fünf Fälle), fehlenden Ausweispapieren (drei Fälle) sowie wegen ausländerrechtlicher Verstöße (19 Fälle). Laut dem Hauptzollamt sollen Kontrollen wie diese besonders der präventiven Verhinderung von Schwarzarbeit dienen.

(toc/dpa)
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