Bärendienst erwiesen

Leserbrief

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Spruchkammer VfR Warbeyen

Befremden und Unbehagen befällt den neutralen Fußballfreund, wenn er den Spruch der zuständigen Kammer des FVN zum abgebrochenen Landesligaspiel zwischen Warbeyen und Tönisberg zur Kenntnis nimmt. "Im Sinne des Fußballs" sei das Votum gefallen.

Man erinnere sich: Ein "Kartenfestival" mit vier Roten Karten für Warbeyen. Letztlich blieb u.a. die Frage zu klären, wer war für den erfolgten Spielabbruch verantwortlich? Beide beteiligten Vereine sowie ein neutraler Zeuge geben in der 1. Sitzung zu Protokoll: Der Schiedsrichter habe - nach Rücksprache mit seinem Assistenten - den Abbruch angeboten. Der Schiedsrichter bestreitet diese Darstellung. Durch ein Video des Spiels kann nachgewiesen werden, dass der Schiedsrichter offensichtlich eine "Falschaussage" gemacht hat. Die Aufnahme bestätigt die Darstellung aller anderen Beteiligten.

Jedes "weltliche" Gericht, wäre dankbar, wenn die "Beweisaufnahme" ein so klares Bild wie im vorliegenden Fall ergeben würde. Die "Urteilsfindung" wäre simpel: Die Initiative zum Spielabbruch ging vom Schiedsrichter aus und stellt einen klaren Regelverstoß dar, eindeutig belegt durch die übereinstimmenden Aussagen der Vereine, des neutralen Zeugen sowie durch den Videobeweis! Ende der Fahnenstange!

In der "Sportgerichtsbarkeit" aber, steht man nun aber vor einem Problem! Es darf nicht sein, was nicht sein darf! Der Schiedsrichter macht keine Fehler, sondern trifft Tatsachenentscheidungen! Deshalb wird jetzt mit haarsträubenden Begründung der verzweifelte Versuch unternommen, die objektiv festgestellte Tatsache des Regelverstosses durch den Schiedsrichter noch abzuwenden. Der "wahre" Schuldige ist einer der vom Felde verwiesenen Spieler, der mit seinem Ausruf, das Spiel könne besser abgebrochen werden, die "Initialzündung" für den tatsächlichen Spielabbruch gab.

Dabei ist die Wahrheit so schlicht und ergreifend: Der Schiedsrichter, 18 Jahre jung, hatte beim Spiel in Warbeyen einfach nur keinen guten Tag. Das kann jedem, auch älteren und erfahrenen Kollegen passieren. Respektabel und überzeugend wäre es für Schiedsrichter und Spruchkammer gewesen, einfach nur zuzugeben, dass der Spielabbruch vom SR ausgehend ein Fehler und ein Regelverstoß war. Denn: Dass Fehler gemacht werden ist menschlich, entscheidend ist, wie man mit ihnen umgeht!

Die "Sportgerichtsbarkeit" hat sich mit ihrer Art der Würdigung bzw. Nichtwürdigung (der SR-Beobachter wurde unverständlicherweise gar nicht am Verfahren beteiligt) von Zeugenaussagen und Beweismitteln einen Bärendienst erwiesen. Beim neutralen Beobachter muss unvermeidlich der Eindruck entstehen, dass es am Ende des Verfahrens nur ein Urteil geben konnte. Dann sollte man sich seitens des Verbandes solcherlei "Verhandlungen" von Spruchkammern sparen. Eine schriftliche Mitteilung des Spruches an die Beteiligten würde genügen.

Seinen traurigen Höhepunkt erreicht das Verfahren mit dem Umstand, dass der VfR Warbeyen (bzw. dessen Trainer) als angeblicher "Verursacher" des Spielabbruchs, welcher er - nachweislich der Aussagen der Vereine, des Zeugen und des Videos - nicht ist, auch noch die Kosten für das Verfahren zu tragen hat!

Aus Sicht eines Fußballfreundes, der sich über viele Jahre ehrenamtlich für diesen schönen Sport engagiert hat, ist die Entscheidung der Spruchkammer keine "im Sinne des Fußballs", sondern einfach nur sehr enttäuschend vor allem jedoch zutiefst ungerecht!

Wolfgang Dahms

Kleve

(RP)
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