Fußball Einspruch abgelehnt!

Das Landesligaspiel zwischen dem VfR Warbeyen und dem VfL Tönisberg wird nicht wiederholt. Die Verbandsspruchkammer traf ihre Entscheidung "im Sinne des Fußballs".

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Dass eine Fußballmannschaft nach vier Platzverweisen mit nur noch sieben Akteuren auf dem Feld steht, dass danach das Spiel abgebrochen wird — der interessierte Zuschauer wird sich an solche Vorkommnisse aus der Fernsehberichterstattung erinnern.

Das Regelwerk schreibt den vorzeitigen Schlusspfiff allerdings nicht zwingend vor: Nur auf Verlangen des Spielführers der zahlenmäßig unterlegenen Partei hin, die zudem noch zurück liegen muss, kann der Schiedsrichter die Begegnung beenden. Bei einem anderen Vorgehen liegt ein Regelverstoß vor. Über seine Folgen muss das Sportgericht entscheiden, falls Widerspruch erhoben wird.

Die Verbandsspruchkammer des Fußballverbandes Niederrhein unter Vorsitz von Wilfried Loskamp befasste sich am Samstag in zweiter Sitzung mit den Vorkommnissen beim Landesligaspiel zwischen dem VfR Warbeyen und dem VfL Tönisberg, das beim Spielstand von 3:1 für die Gäste abgebrochen wurde.

In einer ersten Verhandlung war über die vier Platzverweise und auch über unangemessenes Zuschauerverhalten befunden worden, die Umstände des Spielabbruchs klammerte das Gericht zunächst aber aus: Die Vertreter des VfR und auch Tönisbergs hatten übereinstimmend berichtet, dass der Unparteiische VfR-Trainer Joris Ernst nach dem vierten Platzverweis auf die Möglichkeit des Spielabbruchs hingewiesen und sich auch mit einem seiner Assistenten beraten habe.

Ernst habe sich nach einigem Bedenken zum Abbruch entschlossen, Kapitän Marc Kersjes die Entscheidung dem Schiedsrichter übermittelt. Der Schiedsrichter bestritt diese Darstellung. Das Gericht hörte auf Antrag Warbeyens nun RP-Mitarbeiter Jan Wustmans, der die Geschehnisse an der Trainerbank aus der Nähe verfolgt hatte. Dieser wiederholte, was er schon in seiner Berichterstattung ausgeführt hatte, und bestätigte damit die Aussagen der anderen Zeugen.

Der Sachverhalt schien insoweit klar, das Gericht stand jetzt jedoch vor einem Dilemma: Sollte der VfR durch eine im Raum stehende Spielwiederholung "belohnt" werden?

Diese Entscheidung wollte das Gericht offensichtlich nicht treffen und lenkte die Aufmerksamkeit auf einen allerdings auch schon in der ersten Sitzung unumstrittenen Punkt: Hikmet Eroglu hatte nach seinem (dem vierten) Platzverweis lautstark geäußert, man solle das Spiel abbrechen.

Erst dadurch, so das Gericht jetzt, sei die Entwicklung in Gang gekommen. Insoweit sei der Spielabbruch denn doch durch den VfR herbeigeführt worden. Es sei (dies muss verblüffen) nicht bewiesen, dass der Schiedsrichter dem VfR-Trainer den Abpfiff angeboten habe, jedenfalls habe der Coach seine Mannschaft vom Platz geholt. Das Spiel werde nicht wiederholt, die Entscheidung falle "im Sinne des Fußballs".

Das, allein das, mag so sein. In ihrer Begründung kann die Entscheidung allerdings nicht befriedigen, sie wird dem tatsächlichen Geschehen nicht gerecht. Joris Ernst wird im Ergebnis ein Verhalten vorgeworfen, das ihm zuvor angeboten wurde.

Der VfR wurde mit einer Geldstrafe von 100 Euro wegen Verursachung des Spielabbruchs belegt, er trägt die Kosten der Verhandlung. Das Spiel wird mit 3:1 für Tönisberg gewertet. Im Sinne des Fußballs kein uneingeschränkt guter Tag.

(RP)
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