Typischer Fall von Denkste!

Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand, sagt der Volksmund. Und wurde am Samstag mal wieder bestätigt. Wer die erste Verhandlung in der Sportschule Duisburg-Wedau in Sachen Spielabbruch Warbeyen verfolgt hatte, der war mit dem Gefühl nach Hause gefahren, dass diesmal eine Spruchkammer tagt, die kein Gefälligkeitsurteil zu Gunsten eines Schiedsrichters fällt und statt dessen nach Faktenlage urteilt.

Typischer Fall von Denkste! Der Schwarze Peter liegt beim VfR Warbeyen, explizit bei Trainer Joris Ernst, der laut Urteilsspruch die Verantwortung für den Spielabbruch zu tragen hat. Dabei hatte Ernst in der ersten Sitzung glaubwürdig zu Protokoll gegeben, dass er seine Mannschaft nie und nimmer vom Platz geholt hätte, wenn ihn nicht der Unparteiische auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte. Und in Sachen Glaubwürdigkeit hatte der junge Schiri seinerzeit uralt ausgesehen, weil ihn die Videoaufnahmen des VfR der Falschaussage entlarvten. Er hatte nämlich behauptet, eine Unterredung mit seinem Assistenten habe es zu keiner Zeit gegeben. Doch was macht die Spruchkammer letztlich: Kein Wort zur mangelnden Glaubwürdigkeit des Referees, statt dessen wird dem VfR auch noch eine Geldstrafe wegen Verursachung des Spielabbruchs aufgebrummt, den einzig und allein der überforderte Unparteiische zu verantworten hatte. Die zweite Verhandlung hätte man sich getrost sparen können, da die Zeugenaussagen in keiner Weise Berücksichtigung fanden. Merkwürdig auch, dass Schiri-Beobachter Dieter Heller, der nach RP-Informationen die Eintragungen in den Spielbericht beobachtet haben soll und bei der ersten Sitzung in Urlaub weilte, auch diesmal nicht als Zeuge gehört wurde.</p>

(RP)
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