Kleve "SEPA stärkt Rechte der Verbraucher"

Kleve · Andreas Bongers, Abteilungsleiter bei der Volksbank Kleverland, spricht darüber, was sich für Verbraucher durch den europäischen Zahlungsverkehr ändert, was Kunden tun müssen und wie man sich die langen Nummern merkt.

 Andreas Bongers, Abteilungsleiter Rechnungswesen bei der Volksbank Kleverland, ist Experte in Sachen SEPA.

Andreas Bongers, Abteilungsleiter Rechnungswesen bei der Volksbank Kleverland, ist Experte in Sachen SEPA.

Foto: Klaus-Dieter Stade

Herr Bongers, in weniger als zwölf Monaten wird in 32 europäischen Staaten der SEPA-Zahlungsverkehr eingeführt. Viele Bankkunden sind verunsichert, warum?

Andreas Bongers Privatpersonen müssen sich eine neue, erweiterte Kontonummer merken. Aber im Grunde sind die Änderungen für Privatkunden sehr überschaubar.

Welche Veränderungen bringt der neue Zahlungsverkehr für private Bankkunden konkret?

Bongers Mit SEPA werden Überweisungen innerhalb der EU und einigen weiteren europäischen Ländern vereinheitlicht. Das heißt, dass Zahlungen in Europa künftig so einfach und schnell sind wie die heutigen Zahlungen innerhalb Deutschlands.

Wird die SEPA-Zahlung Überweisungen teurer machen?

Bongers Nein, im Gegenteil. Eine SEPA-Überweisung kostet genau so viel wie eine heutige Inlandsüberweisung. Trotzdem sind die Kunden skeptisch, was solche europäischen Vereinheitlichungen bringt.

Hat SEPA auch Vorteile für den Verbraucher?

Bongers Ich würde sogar sagen, die Vorteile überwiegen die Nachteile bei weitem. SEPA macht den Geldtransfer schneller und günstiger. So ist etwa künftig garantiert, dass europaweite Überweisungen nur noch einen Tag benötigen, wenn sie elektronisch aufgegeben wurden. Selbst wenn man einen Beleg ausfüllt, ist das Geld nach zwei Tagen bei der Bank des Empfängers. Zukünftig spielt es auch keine Rolle mehr, ob man einen Betrag nach Bonn oder nach Barcelona überweist. Außerdem stärkt SEPA die Rechte der Verbraucher. Schon heute können Kunden dank SEPA einer Abbuchung per Lastschrift acht Wochen lang widersprechen. Zuvor war das nur binnen sechs Wochen möglich. Die Regelungen gelten für alle 32 Staaten des SEPA-Raumes.

Die neue Nummer hat bis zu 34 Stellen, wie merkt man sich sowas? Macht das nicht alles komplizierter?

Bongers Die so genannte IBAN (International Bank Account Number) wirkt auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, aber im Grunde ist sie dank ihres logischen Aufbaus gut zu merken. Die ersten zwei Stellen sind bei deutschen Konten die Buchstaben DE für Deutschland. Dann folgen zwei individuelle Prüfziffern. Dann kommt die bekannte Bankleitzahl, gefolgt von der bisherigen Kontonummer. Dieser werden Nullen vorangestellt, um auf zehn Stellen zu kommen. So entsteht die für Deutschland 22-stellige IBAN.

Wozu dient die neue Nummer namens IBAN?

Bongers Die IBAN tritt ab dem 1. Februar 2014 an die Stelle der heutigen Kontonummer. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen muss für eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 auch noch der so genannte Business Identifier Code des Zahlungsempfängers, kurz BIC, angegeben werden. Danach ist die Angabe dieser Nummer innerhalb Europas nicht mehr erforderlich.

Wie werden die Kunden über die neue Nummer von Seiten der Bank informiert?

Bongers IBAN und BIC finden Kunden schon heute auf dem Kontoauszug oder beim Online Banking im Bereich Kontoübersicht.

Was müssen Privatkunden jetzt tun, um ihre Bankkonten auf den SEPA-Zahlungsverkehr umzustellen?

Bongers Das ist ganz einfach: gar nichts. Die Volksbank stellt die Konten automatisch auf den neuen Zahlungsverkehr um.

Was geschieht mit Daueraufträgen, die bereits seit Jahren laufen?

Bongers Auch hier muss der Privatkunde nichts tun. Die Daueraufträge laufen weiter. Die Umstellung von Kontonummer und Bankleitzahl etwa beim Vermieter übernimmt die Bank. Es besteht für Privatkunden da kein Handlungsbedarf. Viele Privatleute sind aber auch Vermieter einer Wohnung und ziehen selbst Lastschriften.

Was raten Sie in diesem Falle?

Bongers Ich rate in dem Fall, sich mit dem Zahlenden auf einen Dauerauftrag anstatt eines Lastschriftverfahrens zu einigen. Das macht die ganze Sache für Privatpersonen wesentlich unkomplizierter. Zu Lastschriften gehören auch stets die Einzugsermächtigungen.

Müssen Kunden diese erneuern?

Bongers Zukünftig heißen Einzugsermächtigungen Lastschriftmandat. Dieses Mandat bleibt prinzipiell auch beim neuen SEPA-Zahlungsverkehr bestehen. Der Zahlungsempfänger muss allerdings seinen Kunden über die neuen Rahmenbedingungen schriftlich informieren. Viele Zahlungen werden heute unbar, etwa per EC-Karte abgewickelt.

Brauchen die Kunden neue Karten?

Bongers Die aktuellen EC-Karten und Kreditkarten Bank sind bereits SEPA-fähig und bleiben weiterhin gültig.

MARC CATTELAENS FÜHRTE DAS GESPRÄCH

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort