Kleve-Keeken Keekener Putenmastbetrieb darf nicht erweitert werden

Kleve-Keeken · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt gegen die geplante Erweiterung der Putenmastanlage am Huf'schen Hof im Naturschutzgebiet Düffel entschieden.

Wie gestern der Naturschutzbund Nabu mitteilte, hat das OVG die Beschwerde des Landwirtes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Juni 2013 zurückgewiesen. Damit sei das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Erweiterung der Putenmastanlage endgültig abgelehnt.

Simon Schlüter, Landwirt auf dem Huf'schen Hof, wollte das Urteil gestern nicht kommentieren und verwies stattdessen auf Josef Peters, den Vorsitzenden der Kreisbauernschaft Kleve. "Wir müssen das Urteil hinnehmen. Ich bin allerdings überzeugt, dass der Kreis Kleve die Erweiterung damals nach bestem Wissen genehmigt hatte", sagte Peters. Er sieht deutsche Landwirte auf dem Weltmarkt benachteiligt. "Hier sind die Naturschutzauflagen so hoch wie nirgends sonst. Wenn der Nabu weiter klagt und somit längst genehmigte oder bereits existierende landwirtschaftliche Betriebe und Anlagen gefährdet sind, beziehungsweise abgerissen werden müssen, werden die heimischen Landwirte auswandern", betonte der Kreislandwirt.

Der Nabu hingegen feiert das Urteil als "großen Erfolg für den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft in der Düffel". Josef Tumbrinck, Vorsitzender des Nabu NRW: "Der Nabu ist hoch erfreut, dass das OVG Münster die Einschätzung, dass eine Erweiterung um 20 000 Tiere nicht mit dem geltenden Naturschutzrecht vereinbar sei, erneut bestätigt hat."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort