Kempen Sieben Jahre Haft für brutalen Folterer

Kempen · "Sie haben Ihr Opfer geschlagen, gefesselt, geknebelt, mit Wasser überschüttet und ihm mit einem Lötkolben Brandwunden im esicht beigebracht. Sie haben einen Menschen gedemütigt und gefoltert," fasste der Staatsanwalt gestern die am schwersten wiegenden Taten des Ramzi A. aus Kempen zusammen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Dieser Forderung schloss sich die Kammer des Krefelder Landgerichts letztlich an.

Der angeklagte Palästinenser hatte am 30. September vergangenen Jahres seinen Kumpan aufgesucht, weil er vermutete, dass dieser im Geld aus gemeinsamen Rauschgiftgeschäften unterschlagen hätte. Die Auseinandersetzung eskalierte und der für Gewalttätigkeiten bekannte Ramzi A. ließ seine Wut an dem Opfer aus. Hätte nicht der Bruder des Angeklagten mäßigend auf den Wüterich eingewirkt, hätte es zu noch Schlimmerem kommen können.

Als das Opfer in dem Prozess aussagte, war dem jungen Mann die Angst noch deutlich anzumerken. Der Angeklagte gab vor, er könne zwar der Täter sein, aber an die Tat selbst könne er sich nicht mehr erinnern. Er hätte zu stark den Drogen und dem Alkohol zugesprochen und habe einen Blackout gehabt. Was geschehen sei, tue ihm leid. Zur Überraschung selbst seines Verteidigers hatte A. plötzlich gesagt, er höre Stimmen, die sein Handeln beeinflussten, und er habe früher schon epileptische Anfälle gehabt.

Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld musste dem nachgehen, denn das könnte ein Grund für eine Verminderung der Straffähigkeit sein. Folgerichtig wurde ein psychiatrischer Gutachter beauftragt, Ramzi A. zu untersuchen. Wenn der Angeklagte, der mit einem Intelligenzquotienten von nur 62 nahe an der Grenze der Debilität liegt, gedacht hatte, er könne einen Chefarzt für Psychiatrie der Landesklinik Süchteln mit dessen 30-jähriger Erfahrung hinter das Licht führen, so hatte er sich jedenfalls gründlich geirrt. Der Sachverständige bewies mit vielen Fakten, dass A. weder Stimmen hört, noch unter Epilepsie leidet, noch eine drogenindizierte Psychose hat. "Strafrechtlich voll verantwortlich" war das Fazit.

Der Verteidiger sah keine Möglichkeit, den strafrechtlichen Bewertungen des Staatsanwaltes zu widersprechen. Er schlug lediglich vor, dass das Gericht über eine Therapie nachdenken möge.

(RP)
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