Vergewaltigung in Bonner Siegauen Wie der Angeklagte vor Gericht das Opfer verhöhnt
Eric D. aus Ghana steht wegen der Vergewaltigung einer Camperin in den Siegauen vor dem Bonner Landgericht. Er bestreitet die Vorwürfe. Das Opfer nennt er eine Lügnerin.
Die Handschellen hält Eric D. eisern unter der Anklagebank versteckt. Nur, wenn ihm das Auge tränt oder irgendetwas juckt, zieht er die Arme mit den schweren Ketten kurz ins Gesicht, aber dann lässt er sie schnell wieder auf den Schoß fallen. Der 31-jährige Schwarzafrikaner gilt als unberechenbar. In der Untersuchungshaft hatte er wiederholt randaliert, Wächter angegriffen und auch schonmal einen Brand in der Zelle gelegt. So werden ihm am Montag während des Prozesses auch nicht die Fußfesseln abgenommen, und zwei Wachtmeister sitzen fast auf Tuchfühlung hinter ihm.
Ein halbes Jahr nach der Horrornacht für ein zeltendes Paar aus Freiburg muss sich der Schwarzafrikaner seit Montag vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Oberstaatsanwältin Claudia Trauzettel ist überzeugt, dass Eric D. in der Nacht zum 2. April 2017, gegen 0.15 Uhr, das Zelt des Paares in der Siegaue mit einer Astsäge aufgeschlitzt, das Paar bedroht und sechs Euro sowie eine Lautsprecherbox geraubt hat. Schließlich soll er die 23-jährige Studentin beschimpft und zehn Meter vom Zelt entfernt vergewaltigt haben — mit der Astsäge in Griffweite neben sich. Der 26-jährige Freund musste das Verbrechen hilflos miterleben. Der strafrechtliche Vorwurf gegen D.: Vergewaltigung im besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung.
Die Verteidiger Birgit Schurz und Martin Mörsdorf haben dem Angeklagten unbedingt Schweigen verordnet, denn die Beweislage spreche nicht für ihn. Aber Eric D. zeigt schnell seine unduldsame, aggressive Seite: "Warum soll ich schweigen", schreit er, "über einen Fall, über den ich nichts weiß?" Natürlich werde er reden. In der Tatnacht habe er sich im Flüchtlingsheim Sankt Augustin aufgehalten, beteuert er. Aber dann hält ihm die Kammer unter Vorsitz von Marc Eumann vor, dass er nach der Anwesenheitsliste der Unterkunft, die elektronisch aufgezeichnet wird, die Unterkunft am Abend des 1. April um 19.58 Uhr verlassen und in der Nacht erst um 3.06 Uhr wieder betreten hatte. "Das ist nicht die Wahrheit", kontert Eric D.. "Das ist ein Trick des Gerichts, eine Fangfrage". Er habe keine Lust auf diese Spielchen, sagt er. "Ich habe keine Zeit, diese Märchengeschichte zu hören."
Richter Eumann hält Eric D. vor, dass an der 23-jährigen Studentin DNA-Spuren gefunden worden seien, die mit denen von D. identisch sind. Als Eumann D. fragt, wie er sich das erkläre, ist der Angeklagte außer sich: "Wenn das Mädchen behauptet, es sei vergewaltigt worden, muss es eine Prostituierte sein", höhnt er. Und schiebt nach: "Alle, die ihr bei der Lüge helfen, sind dreckige Menschen." Das Gericht stoppt schließlich seine Rede und den Dolmetscher, um den "Angeklagten vor sich selber zu schützen". In der kurzen Prozesspause hatten ihn seine Verteidiger wohl zur Mäßigung aufgefordert.
Rechtsanwältin Gudrun Roth, die die 23-Jährige als Nebenklägerin vertritt, reagiert moderat. "Es ist immer ein Schlag ins Gesicht, wenn jemand, der so etwas erlebt hat, zudem verhöhnt wird." Mehr will sie nicht dazu sagen.
Bevor es um die Vorwürfe gegangen war, hatte Eric D. ausführlich über seine Lebensgeschichte erzählt. Es schien ihm sogar zu gefallen, dass alle zuhörten. Als stolzer Sohn eines reichen Kakaoplantagenbesitzers in Ghana sei er nach dem frühen Tod seines Vaters wegen des Erbes in einen Streit mit dem Ehemann einer Halbschwester geraten. Dabei habe er den Schwager mit einem Pflückstock tödlich getroffen. Seine Flucht verlief über Libyen und das Mittelmeer nach Italien und schließlich nach Deutschland.
Für den Prozess sind bis zum 19. Oktober zehn Verhandlungstage angesetzt.