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Hückeswagen Klage statt Widerspruch

Hückeswagen · Zum 1. November tritt das so genannte Bürokratieabbaugesetz II in Kraft. Für den Bürger bedeutet das, dass er bei Bescheiden keinen Widerspruch mehr einlegen kann, sondern direkt den Klageweg beschreiten muss.

Der Gebührenbescheid flattert ins Haus. War man damit nicht einverstanden, konnte man bislang (und noch bis Mittwoch kommender Woche) Widerspruch dagegen einlegen. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung steht auf den Bescheiden. Dieser Zwischenschritt entfällt jedoch ab 1. November, wie Stadtkämmerer Bernd Müller gestern berichtete. Zukünftig muss, wem der Bescheid nicht passt, direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln einreichen.

"Das ist schon weniger Bürokratie-Aufwand", betont Müller auf BM-Anfrage. Doch damit entfalle auch eine Möglichkeit, immer mal wieder vorkommende Fehler oder Missverständnisse unkompliziert und schnell zu beheben. "Gerade im komplizierten Abgaben- und Gebührenrecht kommt es bei der Vielzahl zu erlassender Bescheide immer mal wieder zu Fehlern", hat der Kämmerer festgestellt. "Diese konnten bisher schnell im Widerspruchsverfahren ausgeräumt werden." Aus Sicht der Stadt mache es nun wenig Sinn, wenn die Bürger wegen Kleinigkeiten direkt das komplizierte und kostspielige Gerichtsverfahren in Gang setzen würde.

Die Stadt bietet vor diesem Hintergrund den Hückeswagenern an, vor einem Gang zum Gericht erstmal den Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen. "Denn häufig können auf diesem Wege Unstimmigkeiten oder Missverständnisse schnell und unkompliziert ausgeräumt werden", betont Müller. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht lasse sich vielfach vermeiden, wenn ein unklarer oder zweifelhafter Bescheid von dem Sachbearbeiter erläutert werde. "Und falls ein Fehler von unserer Seite passiert ist, kann ein solcher Bescheid dann auch ohne Probleme aufgehoben oder durch einen neuen ersetzt werden."

Auf dieses Angebot wird die Stadt ab November auch in jedem Bescheid hinweisen: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsbehelfsbelehrung wird unter jedem Bescheid ein Hinweis auf das Gesprächsangebot zu finden sein. "Wir als Stadt haben auch kein Interesse an einem Gerichtsverfahren", ergänzt der Stadtkämmerer. "Neben der Belastung für die Gerichte bedeutet so ein Verfahren auch für uns immer einen erheblichen Aufwand. Wenn sich dies vermeiden lässt, ist das für beide Seiten ein Gewinn."

Im Übrigen bleibe es dabei, dass der beste Bescheid derjenige sei, der erst gar keine Unklarheiten aufkommen lässt. Müller: "Die Stadt Hückeswagen war und ist immer bemüht, die Bescheide so zu formulieren, dass sie nicht nur ,gerichtsfest' sind, sondern auch vom Bürger verstanden werden."

(RP)
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